Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)

Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen?

Diese und viele weitere Fragen werden in unserem Beitrag „Verkauf von Spielzeug“ umfassend beantwortet.

Die Münchner IT-Recht Kanzlei ist eine Sozietät, die diverse Schutzpakete für Online-Händler anbietet und bereits in den letzten Jahren über 1500 gewerbliche Interentpräsenzen vor Abmahnungen abgesichert hat.

Nutzen auch Sie das Know-How der Münchner IT-Recht Kanzlei, die sich auf das IT-Recht spezialisiert hat, um ihren Mandanten eine professionelle und umfassende juristische Beratung in diesem Bereich sicherstellen zu können.

Den Shop der IT-Recht Kanzlei finden interessierte Händler unter www.it-recht-kanzlei.de

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