Tausende ehemalige Nutzer der im Juni 2011 stillgelegten Raubkopie-Seite Kino.to müssen mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Das berichtet das Nachrichtenamgazin „Focus“. Die Daten von so genannten Premium-Kunden der Seite, die für einen werbefreien Zugang zu den Filmen per PayPal zahlten, fand die Staatsanwaltschaft auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to.
Ein ähnliches Bezahlsystem existiert auch auf der ebenfalls illegalen Nachfolgeseite Kinox.to. Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte „Focus“: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“ Nach einem Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom Dezember 2011 ist das so genannte „streamen“ von Film-Raubkopien aus dem Internet strafbar. Gegen die Macher von Kinox.to will die GVU im Februar Strafantrag stellen. Das bestätigte GVU-Sprecherin Christine Ehlers „Focus“. Zu Hintermännern und Struktur der Seite seien „eine Menge Hinweise bei uns eingegangen“, so Ehlers. Die GVU geht davon aus, dass es sich bei den Betreibern von Kinox.to um deutschsprachige IT-Experten handelt.