Noch im August Verhandlungen über Wahlrechtsreform

CDU und FDP wollen noch im Sommer mit SPD und Grünen Verhandlungen über ein verfassungskonformes Wahlrecht beginnen. „Wir werden als Koalition aber noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen in Verhandlungen treten“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Welt“ (Donnerstagausgabe), nachdem die von Schwarz-Gelb durchgesetzte Wahlrechtsreform beim Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Der Politiker, der für die Union federführend an der beim Bundesverfassungsgericht gescheiterte Wahlrechtsreform mitgearbeitet hatte, forderte nun ein Entgegenkommen der Opposition: „Wir werden da über alle sinnvollen Ausgleichsvarianten reden müssen. Beide Seiten müssen sich bewegen.“

Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. „Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen Gesetzentwurf einbringen könnten, damit die nächste Bundestagswahl rechtlich auf sicheren Füßen steht. Die laufenden Nominierungen werden von dem Urteil nicht berührt“, sagte Krings. Die Notwendigkeit, die Linkspartei mit ins Boot zu holen, sieht der CDU-Politiker nicht: „Das Ganze ist so schon kompliziert genug.“ Zudem warf Krings den Verfassungsrichtern vor, sich nicht an eigene Maßstäbe zu halten. Die vorgegebene Grenze von maximal 15 Überhangmandaten sei nicht begründet. „Die Zahl ist eine reine Setzung“, sagte Krings und fügte hinzu: „Ich fände es schön, wenn das Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde.“ Dabei verwies er auf vorangegangene Urteile zur Pendlerpauschale und Hartz IV. Damals habe das Gericht verlangt, dass die Gesetzgeber „die genaue Höhe bestimmter Summen begründen. Nun verkündet es pauschal eine bestimmte Zahl für die Überhangmandate. Das passt nicht zusammen.“ Am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärte. Demnach würde die Chancengleichheit unter den Parteien nicht gewährleistet, hieß es zur Begründung. Nun muss bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 eine neue Regelung beschlossen werden.

Noch im August Verhandlungen über Wahlrechtsreform

CDU und FDP wollen noch im Sommer mit SPD und Grünen Verhandlungen über ein verfassungskonformes Wahlrecht beginnen. „Wir werden als Koalition aber noch in der zweiten Augusthälfte mit SPD und Grünen in Verhandlungen treten“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Welt“ (Donnerstagausgabe), nachdem die von Schwarz-Gelb durchgesetzte Wahlrechtsreform beim Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Der Politiker, der für die Union federführend an der beim Bundesverfassungsgericht gescheiterte Wahlrechtsreform mitgearbeitet hatte, forderte nun ein Entgegenkommen der Opposition: „Wir werden da über alle sinnvollen Ausgleichsvarianten reden müssen. Beide Seiten müssen sich bewegen.“

Ziel sei es, mit SPD und Grünen zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. „Schön wäre es, wenn wir in diesem Jahr parteiübergreifend zumindest einen Gesetzentwurf einbringen könnten, damit die nächste Bundestagswahl rechtlich auf sicheren Füßen steht. Die laufenden Nominierungen werden von dem Urteil nicht berührt“, sagte Krings. Die Notwendigkeit, die Linkspartei mit ins Boot zu holen, sieht der CDU-Politiker nicht: „Das Ganze ist so schon kompliziert genug.“ Zudem warf Krings den Verfassungsrichtern vor, sich nicht an eigene Maßstäbe zu halten. Die vorgegebene Grenze von maximal 15 Überhangmandaten sei nicht begründet. „Die Zahl ist eine reine Setzung“, sagte Krings und fügte hinzu: „Ich fände es schön, wenn das Gericht die Begründungsanforderungen, die es in den letzten Jahren ständig an den Gesetzgeber stellt, selbst genauso ernst nehmen würde.“ Dabei verwies er auf vorangegangene Urteile zur Pendlerpauschale und Hartz IV. Damals habe das Gericht verlangt, dass die Gesetzgeber „die genaue Höhe bestimmter Summen begründen. Nun verkündet es pauschal eine bestimmte Zahl für die Überhangmandate. Das passt nicht zusammen.“ Am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärte. Demnach würde die Chancengleichheit unter den Parteien nicht gewährleistet, hieß es zur Begründung. Nun muss bis zur Bundestagswahl im Herbst 2013 eine neue Regelung beschlossen werden.