Nintendo zwingt SR-Tronic GmbH in die Insolvenz
Wegen des Vertriebs von Adapterkarten für Nintendo Spiele-Konsolen wurde die SR-Tronic GmbH vom Landgericht München I AZ: 21 O 22196/08 zur Zahlung von einer Million Euro verurteilt. Dagegen hat die Dortmunder Elektronik – Firma Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt. Aufgrund der durch Nintendo erfolgten Zwangsvollstreckung hat die SR-Tronic GmbH Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dortmund eingereicht.
Die SR-Tronic GmbH hatte in den Jahren 2008 und 2009 Adapterkarten, auch Slot-1 Karten genannt, für die Nintendo DS Spiele-Konsole verkauft. Verbraucher und Anwender konnten damit Software und Spiele von Drittanbietern abspielen. Eine illegale Nutzung durch rechtswidrig hergestellte Vervielfältigungen von Nintendo Spielen konnte nicht ausgeschlossen werden – so wie ja auch CD/DVD Brenner von den Verbrauchern legal oder illegal genutzt werden können.
Mit den Slot-1 Karten konnte jedenfalls keine Nintendo Spiele-Software kopiert werden. Nach Ansicht der SR-Tronic GmbH will Nintendo über die Untersagung des Hardwarevertriebs der Slot-1 Karten einen möglichen Absatzmarkt für Drittentwickler von Spielen und Software verhindernMarktzutrittsbeschränkung). Nintendo verdiene über Lizenzzahlungen an jedem von Dritten für die Nintendo DS Spiele-Konsole entwickelten Spiel mit. Außerdem würden Verbraucher, die legale Anwendungen mit der Slot1-Karte nutzen wollten, kriminalisiert.
SR-Tronic hat die Grundsatzfrage der Zulässigkeit des Verkaufs der Adapterkarten dem Bundesgerichtshof AZ: I ZR 124/11 vorgelegt. Dieser hat die Nichtzulassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen.Nintendo betreibt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der SR-Tronic GmbH und zwingt diese dazu, Insolvenz anzumelden.
Auch werden die im Verfahren persönlich haftenden Geschäftsführer der SR-Tronic GmbH massiv unter Druck gesetzt, denn auch sie sollen in die Insolvenz gezwungen werden, um das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof zur Aussetzung zu bringen.
Nintendo bat im August 2012 um ein persönliches Gespräch, welches am 03.09.2012 zwischen beiden Parteien in Köln stattfand. In diesem Gespräch, sowie in einem Schreiben vom 20.09.2012 drohte Nintendo mit der Herbeiführung der Insolvenz auch im Hinblick auf die Geschäftsführer der SR-Tronic GmbH persönlich. „Siehe Schreiben auf www.sr-tronic.de!“
Nintendo versucht durch dieses Vorgehen vornehmlich eine für sich negative Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu verhindern.
Die Geschäftsführer der SR-Tronic GmbH lassen in diesem Zusammenhang den Straftatbestand der Nötigung prüfen.