Nieding + Barth prüft Schadenersatzansprüche gegen Treuhänder und Wirtschaftsprüfer

Frankfurt am Main, 28. Februar 2013 – Sind die Bilanzen und Steuererklärungen des rund 50 Millionen Euro großen geschlossenen Fonds MedPro Group Partnership Corp & Co. KG allesamt falsch? Müssen die Anteilseigner jetzt sogar aktiv werden, um wirklich als sogennannte Kommanditisten anerkannt zu werden? Es besteht der Verdacht, dass die Gründungstreuhänderin, die Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Steuer- und Wirtschaftskanzlei Dr. Dornbach und Partner GmbH gravierende Fehler begangen haben und die ganze Fondskonstruktion ins Wanken geraten ist. „Im Ergebnis könnte es sein, dass die Anleger aufgrund des Geschäftsmodells gar nicht Kommanditisten des Fonds werden konnten “, erklärt Marvin Müller-Blom, Rechtsanwalt bei Nieding + Barth. Die Frankfurter Rechtanwalts-AG vertritt viele betroffene Anleger und prüft deshalb Ansprüche gegen die Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH und die Steuer- und Wirtschaftskanzlei Dr. Dornbach und Partner GmbH.

Der Fall: Auf der Hauptversammlung der MedPro Group Anfang November 2012 hatte die Treuhänderin Gisela Fieweger Treuhand KG ihren Treuhandvertrag außerordentlich zum 30. November gekündigt. „Dies ist eher selten der Fall und kommt nur dann in Betracht, wenn für den Treuhänder ein wichtiger Grund vorliegt“, so Müller-Blom. Begründet wurde die Kündigung damit, dass die frühere Treuhänderin, die Kölner Revision Dr.Stöffler GmbH, gar nicht als Kommanditistin vom Finanzamt akzeptiert wurde und eingetragen gewesen sei. Damit hätte die Treuhänderin zu Unrecht Gelder vereinnahmt. Zugleich wären die testierten Bilanzen und Steuererklärungen ab den Jahren 2006/2007 falsch gewesen. Dies wirkt sich vermutlich auch nachteilig für die Anleger aus, da diese ihre Beteiligung in der persönlichen Steuererklärung erfasst haben.

Die Rechtanwalts-AG Nieding + Barth prüft daher Schadenersatzansprüche nicht nur gegen die Kölner Revision Dr. Stöffler GmbH als angeblichen Treuhänder, sondern auch gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH. Letztere hatte die Bilanzen und Steuererklärungen erstellt und testiert.

„Die Anleger wurden aufgefordert nun entweder selbst einen Treuhänder zu benennen oder sich direkt als Kommanditisten der MedPro Group Partnership Corp. & Co. KG eintragen zulassen“, so Klaus Nieding, Fachanwalt für Kapitalanlagerecht und Vorstand von Nieding + Barth. „Doch weder das eine noch das andere kann in ihrem Sinne sein – Anleger sollten nicht ihre eigene Beteiligung verwalten müssen“, so der Experte für Investment- und Kapitalmarktrecht weiter. Stattdessen sollten sich betroffene Anleger nun dringend juristischen Fachbeistand einholen.

Geschädigte Anleger, die sich dem Verfahren anschließen wollen, können sich bei Nieding + Barth melden.

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