Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat sich gegen Entschädigungszahlungen an ehemalige Sicherungsverwahrte ausgesprochen. „Wir sehen die rechtlichen Voraussetzungen gar nicht gegeben“, sagte Busemann der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.). Vor dem Landgericht Karlsruhe hatten am Dienstag vier ehemalige Sicherungsverwahrte Entschädigungen von insgesamt 240.000 Euro eingeklagt.
Sollte es in Niedersachsen zu ähnlichen Klagen kommen, so werde man bis vor den Bundesgerichtshof gehen, sagte Busemann der F.A.S.: „Vorher wird keine Entschädigung gezahlt.“ Das Gericht verurteilte das Land Baden-Württemberg zu Entschädigungs-Leistungen in Höhe von 240.000 Euro, aufgeteilt in vier Beträge zu 49.000, 53.000, 65.000 sowie 73.000 Euro. Von dem noch nicht rechtskräftigen Urteil geht nach Rechtsexperten eine Signalwirkung aus. Auch andere Bundesländer rechnen nun mit weiteren Klagen.