Niedersachsens Innenminister will Brand- und Sprengstoffdelikte härter bestrafen

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) fordert, dass der Straftatbestand der Bildung einer terroristischen Vereinigung erweitert wird. Er will den Mitgliedern der Bund-Länder-Regierungskommission Rechtsterrorismus empfehlen, den entsprechenden Paragrafen 129a des Strafgesetzbuches auch bei Brand- und Sprengstoffdelikten anzuwenden und den Generalbundesanwalt in solchen Fällen zuständig werden zu lassen. Bisher ist dies nicht der Fall.

„Die bis 2003 geltende Rechtslage muss wieder hergestellt werden“, sagte Schünemann der Tageszeitung „Die Welt“ (Montagausgabe). Die von der früheren rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2003 vorgenommene Änderung des Straftatbestandes der Bildung terroristischer Vereinigungen hat nach Ansicht Schünemanns in einem wesentlichen Punkt zu einer „nicht hinnehmbaren Schwächung der rechtlichen Handhabung zur Bekämpfung des Terrorismus“ geführt. Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten zum Beispiel die Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung – ähnlich wie beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) aus Zwickau in seiner Anfangszeit – trotz Begehung von Sprengstoffanschlägen nicht ohne weiteres wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung verfolgt werden. „Es gilt daher nunmehr das notwendige rechtspolitische Signal zu geben und umzusetzen, was der 2002 ergangene Rahmenbeschluss der Europäischen Union tatsächlich beabsichtigte: Eine Verbesserung der rechtlichen Möglichkeiten zur Bestrafung terroristischer Täter“, sagte Schünemann. Der Minister will seine Forderung am Montag näher erläutern.