Niedersächsische Veterinärbehörden gehen nach Recherchen des Radiosenders NDR Info gegen Tierschutz-Verstöße in Schlachtbetrieben nur in Ausnahmefällen mit Geldbußen oder vorübergehenden Betriebsstilllegungen vor. Wie eine Umfrage des Senders ergab, werden die meisten Rechtsverstöße nur mit mündlichen oder schriftlichen Belehrungen geahndet. Dabei geht es beispielsweise um Verstöße wie falsch angesetzte Betäubungsgeräte oder fehlerhafte Entblutungsschnitte.
Den Angaben der Behörden zufolge hat im vergangenen Jahr lediglich die Veterinärbehörde der Region Hannover fünf Mal eine Geldbuße verhängt, in Oldenburg wurde in einem Betrieb ein Schlachtstopp verfügt. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte kürzlich erstmals Zahlen zu Rechtsverstößen in Schlachthöfen bekannt gegeben. Wie es in der der Antwort auf eine kleine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen heißt, ahndeten die Behörden im Jahr 2011 in der Rinderschlachtung 70 und in der Schweineschlachtung 50 Rechtsverstöße. Eine regelmäßige landesweite Statistik darüber wird laut niedersächsischem Landwirtschaftsministerium nicht geführt.