Nichts ist unmöglich – Mit dem eigenen Auto durch China

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Reise durch China mit dem eigenen Auto

Der bekannte Spruch einer bekannten Automarke – „Nichts ist unmöglich…“ – trifft auch auf eine Reise durch China mit dem eigenen Auto bzw. Motorrad zu.

Allerdings bedarf es einer umfangreichen Vorbereitung, nicht nur im Heimatland, sondern auch in China und eines chinesischen Reiseveranstalters, über den die ganze Genehmigungsprozedur – Passierscheine, ständiger Reiseführer, Kaution für das oder die Fahrzeuge … – und die Zusammenarbeit mit den chinesischen Behörden abzuwickeln sind.

Am Anfang jeder Reise steht die Planung der Reiseroute.
Das klingt trivial ist es aber nicht. Denn die einmal genehmigte Route für eine Reise durch China mit dem eigenen Kraftfahrzeug, kann man nicht einfach nach „Gefühl und Wellenschlag“ ändern, da Durchfahrtsgenehmigungen von den einzelnen Provinz- und gegebenenfalls Militärbehörden erteilt werden müssen.

Das gleiche gilt für das Datum der Ein- und Ausreise sowie die Orte / Grenzübergänge über die die Ein- und Ausreise resp. der Ein- und Ausfuhr des eigenen Fahrzeugs erfolgt.

Bei Reisen mit dem Motorrad ist zusätzlich zu berücksichtigen, daß die Autobahnen in China für Motorräder gesperrt sind.

Wie lange man an einem Ort verweilt und wo man übernachtet, ist dann nicht mehr vorgeschrieben. Bei einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden an einem Ort ist jedoch die Meldevorschrift zu beachten, die man z.B. mit dem Einchecken in ein Hotel erfüllt.

Vorgeschrieben ist aber, daß man bei der Reise mit dem eigenen Auto / Motorrad von einem ständigen Reiseführer begleitet wird, egal ob man mit einem Fahrzeug oder in einer Gruppe mit mehreren Fahrzeugen unterwegs ist.
Neben der Funktion als Reiseführer ist seine Aufgabe das Mitführen aller Genehmigungsunterlagen, die bei Verkehrs- und Straßenkontrollen sowie der Ein- und Ausfuhr der Fahrzeuge benötigt werden.
Wenn bei der Reise kein Platz für den Reiseführer und sein Gepäck im Fahrzeug der Reisenden ist, muß der Reiseführer in einem Begleitfahrzeug mitfahren. Das verursacht natürlich zusätzliche Kosten.

Wenn jemand auf seiner Reise gelegentlich nicht im Hotel übernachten will, sondern „unter freiem Himmel“ oder im Zelt, sollte man das dem Reiseveranstalter rechtzeitig mitteilen, damit der Reiseführer danach ausgesucht werden kann, bzw. man hat eine entsprechende Ausrüstung auch für diese Person dabei.

Auch ist es günstig, daß man sich vorher Gedanken darüber macht, wie und wo man seine Mahlzeiten einnehmen will, und daß man auch das dem Reiseveranstalter mitteilt, denn auch darin müssen sich die Reisenden und die Begleitperson einigen, bzw. es muß darauf bei der Wahl der Begleitperson geachtet werden. Nicht jeder Reiseführer ist auf Preßkeks, Nudeln, Konserven und Ähnliches auf die Dauer von mehreren Wochen eingestellt.

Ebenfalls sollte man sich rechtzeitig darüber verständigen, ob der Reiseführer unbedingt deutsch sprechen muß oder ob es auch mit englisch geht.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Kaution, die bei der Einfuhr der Fahrzeuge nach China hinterlegt werden muß, und die bei der ordnungsgemäßen Ausfuhr zurückerstattet wird.
In der Regel übernimmt der Reiseveranstalter die Hinterlegung der Kaution.
Ein Carnet de Passage, das in vielen Ländern verwendet werden kann, gibt es für China noch nicht. Sicher ist hierfür der mangelnde politische Wille aller beteiligten Länder verantwortlich, andererseits ist der Reiseverkehr mit privaten Fahrzeugen von und nach China noch nicht in dem Umfang, daß es sich lohnen würde, entsprechende Abkommen zu treffen.

Weitere wichtige Punkte, die die Einbeziehung eines chinesischen Reiseveranstalters begründen, sind die Ausstellung einer chinesischen Fahrerlaubnis, die Erteilung chinesischer Nummernschilder für die Fahrzeuge, sowie der Abschluß der notwendigen Versicherungen.

Inzwischen hat sich China weit eine relativ einheitliche Prozedur für die Erteilung der entsprechenden Erlaubnisse usw. herausgebildet.

Der Reiseveranstalter benötigt folgende Unterlagen für die Vorbereitung der Reise:

– einen hochauflösenden Scan der Pässe der Reisenden, dazu noch die Angabe der Berufe/ ausgeübte Tätigkeit/ Arbeitsstelle. Sollten die Reisenden, im weitesten Sinne, journalistisch tätig sein, bedarf es weiterer spezieller Informationen.

– einen hochauflösenden Scan der Führerscheine aller Fahrzeugführer während der Reise

– ein digitales, hochauflösendes, aktuelles Paßfoto jeder Person

– digitale, hochauflösende Fotos der Fahrzeuge von vorn, von beiden Seiten und von hinten, die Nummernschilder müssen gut erkennbar sein

– einen hochauflösenden Scan der Fahrzeugpapiere / Zulassung

– einen hochauflösenden Scan der Kaufurkunde für das Fahrzeug, aus der der Wert des Autos hervorgeht, – daraus berechnet sich unter anderem die Kaution, die für das Auto bei der Einfuhr nach China, hinterlegt werden muß, sowie die Kosten für die entsprechenden Versicherungen.

Des weiteren werden Informationen zu der Automarke resp. Motorradmarke, dem Modell, Länge, Breite des Fahrzeuges, der Farbe, dem Herstellungsland, dem Herstellungsdatum, dem deutschen Kennzeichen, der Fahrgestellnummer, der Motornummer, dem Hubraum, der Anzahl der Zylinder, dem Gewicht [unbeladen] und dem verwendeten Kraftstoff, benötigt, sowie die Information, ob das Auto über Links- oder Rechtssteuerung verfügt.

Es wird empfohlen, diese und andere wichtige Daten als Papierkopien und auf Datenträger – CD-Rom oder auf einem USB Stick, eventuell auch im Internet abrufbar – mit sich zu führen, damit sie im Notfall immer verfügbar sind.

Der Bearbeitungszeitraum, um alle notwendigen Genehmigungen, Papiere usw. zu erhalten, beträgt in der Regel 2 – 3 Monate. Berücksichtigt man dazu noch die notwendige Zeit zur Besprechung der Reiseroute und der anderen oben erwähnten Details, sollte man so früh wie möglich Kontakt mit dem chinesischen Reiseveranstalter aufnehmen.

Der Service resp. die Passage ist an den einzelnen Grenzübergängen ebenfalls recht unterschiedlich, je nach dem, wie oft ausländische Reisende mit eigenem Kraftfahrzeug den Grenzübergang benutzen. Das selbe gilt für die entsprechenden Provinzverwaltungen, ihre Erfahrungen, Bearbeitungszeiten von Anträgen und den Gebühren die dafür durch sie erhoben werden.

Man sollte bei der Planung ebenfalls berücksichtigen, daß Ein- und Ausreise nach Möglichkeit nicht an Wochenenden oder gar Feiertagen geschehen, das führt nur zu unnötigen zusätzlichen Komplikationen. Auch die Tageszeit des Grenzübergangs ist zu bedenken, denn die meisten Grenzübergänge haben nur beschränkte Öffnungszeiten für Touristen.

Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang auch, daß nicht alle bestehenden Grenzübergänge für Kraftfahrzeuge aus Drittländern geöffnet sind.

Soll bei der Reise mit dem eigenen Kraftfahrzeug Tibet besucht werden, bedarf es zusätzlicher, besonderer Permits.
Für den Besuch der Provinz Tibet benötigt man unabhängig vom Visum für China noch eine besondere Einreiseerlaubnis, die man aber nicht außerhalb Chinas erhalten kann, sondern nur bei chinesischen Reiseveranstaltern.
Sie wird aber nur erteilt, wenn der Reisende die Dienste eines Reiseführers einer in der Provinz Tibet ansässigen Agentur in Anspruch nimmt und ab einer Reisedauer von mindestens drei Tagen. Die Zusammenarbeit mit der Agentur in der Provinz Tibet kann von jeder in China ansässigen Agentur, auch außerhalb der Provinz Tibet, organisiert werden, so daß hier kein zusätzlicher persönlicher Kontakt des Reisenden mit der Agentur in der Provinz Tibet notwendig ist.

Für die Beantragung des Visums im Falle einer Reise mit dem eigenen Kraftfahrzeug wird ebenfalls die Zusammenarbeit mit einer Agentur nötig, da diese die entsprechenden Reisebestätigungen für die chinesischen Botschaften ausstellen muß.

Zum Schluß noch folgender Hinweis:
Inzwischen gibt es auch chinesische Reiseveranstalter, bei denen man einen Mietwagen für seine Tour erhalten kann.

Gert Wiemeier
www.china-entdecken.com

China-entdecken.com ist ein chinesischer Reiseveranstalter, der Chinareisen aller Art anbietet.

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