Die zuletzt im Januar 2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz angepassten erbschaftssteuerrechtlichen Regelungen bei der Unternehmensnachfolge sind erneut im Visier des Bundesfinanzhofs (BFH).
Heilbronn, Dezember 2012. Für Betriebsvermögen und Grundstücke galt bis Ende 2008 eine Sonderregelung bei der Bewertung im Erbfall. Die Bewertung erfolgte bis dato nach dem sogenannten Ertragswertverfahren. Im Zuge der Reform des Erbschaftssteuergesetzes, das zum 01.01.2009 in Kraft trat, wurde diese Sonderregelung abgelöst – sie verstieß nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen den Gleichheitssatz. Alle Vermögenswerte werden seither nach dem Verkehrswert bewertet. Im Gegenzug wurden die Freibeträge erhöht und eine Reihe von Begünstigungen eingeführt. Doch die Reformen gehen dem Bundesfinanzhof (BFH) nicht weit genug. Insbesondere prangert die oberste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit an, dass auch die neu eingeführten Missbrauchsverhütungsvorschriften nicht wirksam greifen. So ist es nach wie vor denkbar, dass im Vorfeld einer Nachfolge Privatvermögen in Betriebsvermögen überführt wird und mit dieser Konstellation eine deutlich niedrigere steuerliche Belastung erzielt wird.
Unternehmensnachfolge rechtzeitig und professionell planen
Tilman Weber, Fachanwalt für Steuerrecht, rechnet damit, dass die Angelegenheit erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird. Ein entsprechender Beschluss des BFH vom 05.10.2011 mit der Aufforderung an den Bundesfinanzminister, dem Verfahren beizutreten, liegt jedenfalls bereits vor. „Unternehmen und Privatkunden, die ihre Nachfolge planen, sollten die verbleibende Zeit jetzt für die Anwendung der derzeit noch bestehenden und vom BFH angegriffenen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Möglicherweise werden sich die erbschaftssteuerlichen Rahmenbedingungen bereits in 2013 verschlechtern. Dem gegenüber steht in komplexen Nachfolgefällen ein Planungszeitraum von ein bis zwei Jahren“, gibt Weber zu bedenken.
Nicht nur in steuerrechtlicher Hinsicht sollten Unternehmensübergänge sorgfältig und rechtzeitig geplant werden. Rechtsanwälte, Steuerberater und Beratungsstellen, die sich mit den Themen Unternehmensnachfolge und Unternehmensübergabe beschäftigen, sind qualifizierte Ansprechpartner, um teure Fehler bei der Ausgestaltung einer Nachfolgeregelung zu vermeiden.
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Flossmann & Collegen sind seit vielen Jahren als Rechts- und Fachanwälte für Steuerrecht sowie die ganzheitliche Betreuung von Unternehmern tätig. Die besondere Stärke liegt im Verbund der Berater innerhalb der Sozietät und in der erfolgreichen Zusammenarbeit im geknüpften Netzwerk. Weitere Informationen sind unter <a href="http://www.flossmann-collegen.de/“ rel=“nofollow“>http://www.flossmann-collegen.de/ erhältlich.
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