(ddp direct)Düsseldorf, 17. Oktober 2011 – Nach Ansicht des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) schießt die nordrhein-westfälische Landesregierung mit ihrem geplanten Tariftreuegesetz weit über die Zielsetzung einer sozial ausgerichteten Ausschreibungspraxis hinaus. Gerade kleine Unternehmen, die sich nur in unregelmäßigen Abständen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, werden durch unverhältnismäßig hohe Bürokratiekosten systematisch benachteiligt. Vor der Anhörung im Düsseldorfer Landtag erklärt Herbert Schulte, Landesgeschäftsführung des BVMW NRW:
Wir kritisieren in erster Linie den umfassenden Geltungsbereich des Tariftreuegesetzes, der verheerend und destruktiv wirkt. Allein aufgrund des enormen Kostenberges durch das Präqualifikationsverfahren und die Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen werden sich viele Unternehmer zweimal überlegen, ob sich die Teilnahme an einer kleineren Ausschreibung noch lohnt. Am Ende werden die Betriebe im kommunalen Besitz profitieren und sich auf Kosten der kleineren Betriebe festsetzen.
Der Mittelstandsverband sieht im bevorstehenden Comeback öffentlicher Betriebe einen gesetzlich verordneten Verdrängungswettbewerb:
Für den Mittelstand brachte die Beseitigung der Privilegien öffentlicher Betriebe in den Jahren 2006 und 2007 einen wahren Befreiungsschlag und führte zu zehntausenden neue Jobs in der Privatwirtschaft. Nun wird mit dem Angriff auf die Tarifautonomie und unverhältnismäßiger Regulierung ein Keil zwischen den Mittelstand und die öffentlichen Auftraggeber getrieben. Die geplante Kontrollbehörde des Landes und der massiv steigende Verwaltungsaufwand in den Kommunen wird neben hohen steuerlichen Belastungen auch steigende Kosten für den kommunalen Verbraucher mit sich bringen wird, so Schulte weiter.
Im Jahre 2003 bezifferte der Städte- und Gemeindebund die jährlichen Kosten des alten Tariftreuegesetzes noch auf etwa 600 Mio. Euro. Das wäre für die kommenden Jahre ein äußerst defensive Schätzung, so Schulte.
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