Unternehmen sichern Transparenz und Fairness zu
RAL Gütezeichen Direktvertrieb
Sankt Augustin, 15. August 2011 – Persönliche Beratung statt Service-Hotline, geschulte Vertriebspartner sowie die Verpflichtung zu seriösen, transparenten und verbraucherfreundlichen Geschäftsbeziehungen: Zu diesen und weiteren strengen Bestimmungen verpflichten sich ab sofort Direktvertriebsunternehmen, die Leistungen mit dem neuen RAL Gütezeichen Direktvertrieb anbieten. Die Unternehmen machen mit dem Gütezeichen deutlich, dass für ihren Umgang mit Kunden und Vertriebspartnern, aber auch gegenüber Wettbewerbern Fairness und Redlichkeit gelten. Sie bieten Verbrauchern und Geschäftspartnern damit auf dem unübersichtlichen Markt des Direktvertriebs eine zuverlässige Orientierungshilfe.
Rund um die Uhr Möglichkeit zu Fragen und Beschwerden
Die Güte- und Prüfbestimmungen, die für die Verleihung des Gütezeichens relevant sind, regeln detailliert das Verhalten der Vertriebspartner gegenüber Kunden.
– Die Vertriebspartner suchen Kunden nur nach schriftlicher Einwilligung auf und treten dabei sachlich und seriös auf.
– Sie stellen sich mit einem von der RAL Gütegemeinschaft Direktvertrieb ausgestellten Ausweis vor.
– Sie geben dem Kunden eine Telefonnummer sowie elektronische Kontaktmöglichkeiten der RAL Gütegemeinschaft an die Hand, so dass Kunden rund um die Uhr Fragen stellen oder Beschwerden vorbringen können.
– Sie gewährleisten über eine Service-Hotline persönliche Kundenberatung, die nicht durch ein Callcenter ersetzt werden kann.
Detaillierte Regeln auch für die Direktvertriebsunternehmen
Strenge Bestimmungen gelten auch für den Umgang der Unternehmen mit ihren Vertriebspartnern.
– Die Unternehmen eröffnen realistische Verdienstmöglichkeiten und bieten Schulungen.
– Sie rechnen übersichtlich und transparent ab und zahlen vertragsgemäß und fristgerecht.
– Sie verpflichten nicht zur Lagerhaltung und nehmen nach Vertragsbeendigung einwandfreie Ware zum Einstandspreis zurück.
Regelmäßige Analysen der Kundenzufriedenheit
Die Einhaltung der Bestimmungen wird stetig überwacht, unter anderem durch unangemeldete Kontrollen externer Prüfer. In den Unternehmen überwacht ein Gütesicherungsbeauftragter, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus sind regelmäßige Kundenzufriedenheitsanalysen vorgeschrieben. Die Güte- und Prüfbestimmungen, denen sich die Unternehmen freiwillig unterwerfen, beziehen sich auf den Direktvertrieb von Konsum- und Investitionsgütern jeder Art sowie auf Energieversorgung, Telekommunikation, Finanzwesen, Geldgeschäfte und Versicherungen.
Seit 1925 vergibt RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. Gütezeichen. Die ersten Gütezeichen wurden für Produkte im Baubereich geschaffen. Im Laufe der Jahre wurden Gütezeichen in der Land- und Ernährungswirtschaft, für Dienstleistungen und sonstige Produkte initiiert. Träger der Gütezeichen sind die von RAL anerkannten Gütegemeinschaften. Zurzeit gibt es über 130 Gütegemeinschaften und nahezu 170 Gütezeichen aus fast allen Lebensbereichen. Über 9000 deutsche und ausländische Unternehmen verwenden RAL Gütezeichen im deutschen, europäischen und auch weltweiten Markt. Besonderheit der RAL Gütezeichen ist ihre hohe Zuverlässigkeit und Neutralität. Darüber wacht in jeder Gütegemeinschaft ein Güteausschuss, dem neben Herstellern oder Dienstleistern neutrale Institutionen und Vertreter von Prüforganisationen angehören können. Für Verbraucher, Unternehmen und die öffentliche Hand geben die RAL Gütezeichen daher eine sichere Orientierung bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen.
Kontakt:
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Doris Grundmeyer
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
RAL-Institut@RAL.de
02241/ 16 05 21
http://www.ral-guetezeichen.de