Neues Patientengesetz stösst auf zunehmende Kritik: Experten gehen davon aus, daß Ärzten in Deutschland fast 500.000 Behandlungsfehler passieren.
In Deutschland unterlaufen Ärzten jedes Jahr nach Schätzungen von Patientenschutzverbänden und Opferschutzvertretern fast 500.000 ärztliche Kunstfehler pro Jahr. Die Folgen für die medizingeschädigten Opfer sind oft dramatisch. Neben der gesundheitlichen Schädigung, die oft mit dauerhaften körperlichen und psychischen Schäden einhergeht, haben sie sich bei der Durchsetzung ihrer zustehenden Schmerzensgeldansprüchen und Schadenersatzansprüchen mit einer regulierungsunwilligen Versicherungswirtschaft herumzuschlagen. Hier ist Ausdauer, Geduld und Konsequenz erforderlich, um zu seinem Recht zu kommen. Grundsätzlich gilt, wenn der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, also seine Pflichten aus dem Behandlungsvertrag verletzt hat, indem er den üblichen Standard der ärztlichen Behandlung unterschritten hat, stehen dem geschädigten Patienten Ansprüche zu. Das wissen auch die Haftpflichtversicherungen, die hinter den Medizinern stehen. In diesen Fällen ist es für den Betroffenen unumgänglich, die Hilfe eines qualifizierten und spezialisierten Anwaltes für Medizinrecht in Anspruch zu nehmen. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht und Kanzleiinhaber der bundesweit tätigen und bekannten Kanzlei Ciper & Coll. weist darauf hin, daß es wichtig sei, der Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu begegnen.
Der Erfolg bei der Durchsetzung der den geschädigten Patienten zustehenden Ansprüchen gibt den Patientenanwälten, die an über dreißig Standorten in Deutschland tätig sind, eindeutig recht. Eine Auswahl der Prozesserfolge haben die Medizinrechtsanwälte auf ihrer Homepage veröffentlicht. Nahezu im Tagesrhythmus kommen Erfolgsmeldungen hinzu.
Natürlich ist es als Anwalt einfach zu behaupten, man sei erfolgreich tätig und verfüge über entsprechende Erfahrungen und die Kompetenz. Nachprüfbar sind derartige Werbeaussagen allerdings nur dann, wenn ein Prozesserfolg mit einem Aktenzeichen des befassten Gerichtes versehen ist, so wie das bei uns der Fall ist“, stellt Rechtsanwalt Dr. Ciper fest und weiter: „es spricht sich bundesweit schon herum, welche Anwälte lediglich vollmundige und nichtssagende Werbebotschaften zur Gewinnung neuer Mandanten präsentieren, und wer tatsächlich auf diesem komplexen Rechtsgebiet erfolgreich ist.
Insbesondere in den Fällen, in denen der Geschädigte existenziell betroffen ist, wie das bei Geburtsschäden grundsätzlich der Fall ist, oder bei Querschnittslähmungen, Amputationen der Extremitäten oder Schädigungen innerer Organe, ist es unumgänglich, sich kompetenter und qualifizierter Rechtsberatung zu bedienen. Auch Erfahrung, die sich durch langjährige erzielte Kontakte zu hochqualifizierten fachmedizinischen Sachverständigen auszeichnet, muss das Kriterium bei der Auswahl seines Rechtsvertreters im Arzthaftungsrecht sein.
Die Rechtsanwälte Ciper & Coll. haben ihre Standorte intern einzelnen Anwälten zugeordnet, wobei Dr. D.C.Ciper aber dennoch darauf hinweist, daß die Bearbeitung vor allem der Großschadenfälle im Team erfolgt. Grundsätzlich vertritt Rechtsanwalt Tobias Kiwitt die Mandate aus Norddeutschland, Rechtsanwalt Daniel Mahr diejenigen aus Ostdeutschland, Rechtsanwältin Irene Rist diejenigen aus Süddeutschland und Rechtsanwältin Agnes Szlachecki diejenigen aus Westdeutschland. Das Ruhrgebiet wird von Rechtsanwalt Kim Roger Feiertrag betreut, alle anderen juristischen Mitarbeiter werden je nach Bedarf eingesetzt. Dr. Dirk C. Ciper LLM ist darüberhinaus an allen Kanzleistandorten engagiert.
Die Anwälte haben eine klare Meinung zu dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Patientengesetz: „Viel ändert sich damit für den geschädigten Patienten nicht!“, so die Patientenvertreter unisono.
Nach wie vor hat ein medizingeschädigtes Opfer zahlreiche Hürden zu überspringen, um zu seinem Recht zu kommen. Er muß den Behandlungsfehler beweisen, dessen Kausalität für den Schaden und er muß sich schließlich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchsetzen. Nicht zuletzt gibt es einige Mandate in der Sozietät Ciper & Coll., die seit über zehn Jahren bearbeitet werden. In dem längsten derzeit noch andauernden Fall bemühen sich die Patientenanwälte seit 1998, also seit rund 14 Jahren, für einen querschnittsgelähmten Medizingeschädigten einen Erfolg zu erzielen. Die Zermürbungstaktik der Versicherungen läßt die Anwälte nicht verzweifeln, sondern ganz im Gegenteil: in derartigen Fällen sind die Anwälte umso ehrgeiziger und engagierter, dem geschädigten Opfer seine Ansprüche durchzusetzen. Dafür sind Ciper & Coll. im übrigen bundesweit bei allen Versicherungen bekannt. „Es ist an der Zeit, daß der Gesetzgeber der oftmals unseriösen und nicht nachzuvollziehenden Regulierungsverzögerungstaktik von Versicherungen ein Ende setzt“, fordert Dr. Ciper, „erst wenn der Gesetzgeber einem Versicherer klar zu verstehen gibt, daß eine unseriöse Verzögerungstaktik zu einer deutlich höheren Schadenersatzzahlung führt, wird dort ein Umdenken erfolgen. Die Rechtspraxis in den USA hat mit dem Institut der sogenannten „punitive damages“, die zu zahlen sind, wenn ein Versicherer sich um die Regulierung herumdrückt, ein klares Signal gesetzt und der Anwaltschaft ein Hilfsmittel zur Hand gegeben, das auch in Deutschland bei Opferschutzverbänden und Patientenvertretern auf rege Zustimmung führen würde.
Ciper & Coll.
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40213 düsseldorf
Deutschland
E-Mail: ra.ciper@t-online.de
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Telefon: 0211 556207
Wir gehören auf den Gebieten des Medizin-, Arzthaftungs- und Personenschadenrechtes aufgrund unserer fast 20jährigen Erfahrungen, unseren Kontakten zu zahlreichen hochqualifizierten medizinischen Sachverständigen jeder Fachrichtung und unseren Prozesserfolgen zu den renommiertesten Sozietäten in Deutschland. Zahlreiche Publikationen und eine fortwährende Präsenz in Print-, Hörfunk- und TV-Medien sind belegt.
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