Top aktuell: Ab sofort ersetzt das ergänzte BMF-Schreiben, das das Bundesministerium für Finanzen am 28.10.2014 veröffentlichte, das bisherige BMF-Schreiben zur Reisekostenreform vom 30.09.2013.
Nachdem das seit dem 01.01.2014 geltende Reisekostenrecht in der Praxis immer wieder neue Fragen aufgeworfen hat, klärt das Ergänzungsschreiben nun wichtige Details und offen gebliebene Punkte zur Reform. Gleichzeitig bringt es wichtige Neuregelungen mit sich.
Bei der Reisekostenabrechnung in den Unternehmen sind damit ab sofort folgende wesentliche Punkte zu berücksichtigen:
1. Ergänzungen und Klarstellungen bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte
2. Verpflegungsmehraufwendungen
– Zusammenrechnung der Abwesenheitszeiten über Nacht bzgl. Verpflegungsmehraufwendungen
– Mehrtägige auswärtige Tätigkeit mit Übernachtung
– Auswärtstätigkeiten in verschiedenen ausländischen Staaten
3. Kürzung bei Verpflegungsmehraufwendungen bei Mahlzeitengestellungen
– Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Mahlzeiten im Flugzeug, im Zug oder auf einem Schiff
– Definition einer Mahlzeit, wie z. B. belegte Brötchen oder Kuchen etc.
– Kürzung auch bei Nichteinnahme einer vom Arbeitgeber gestellten Mahlzeit?
– Essensmarken auf Auswärtstätigkeiten
– Bewirtungen bei verbundenen Unternehmen
4. Doppelte Haushaltsführung
– Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz in derselben Stadt
– 1.000 EUR Höchstgrenze: Was ist mit Maklergebühren?
5. Mahlzeiten mit amtlichem Sachbezug
– Können steuerpflichtige Mahlzeiten, die mit dem Sachbezug zu versteuern sind, mit sonstigen steuerfreien Reisekosten verrechnet werden?
Zusammen mit den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015, dem Jahressteuergesetz 2015, dem Mindestlohn und dem „Elterngeld Plus“ kommen damit zum Jahreswechsel 2014/2015 wesentliche Änderungen auf die Personalabteilungen der Unternehmen zu.
Um genau diesen Herausforderungen gerecht zu werden, gibt es für Mitarbeiter aus Personal- und Lohnbüros ein kompaktes Update mit der „Online-Tagung: Jahreswechsel 2014/2015 in Personalbüro“ (ein Angebot der Forum Verlag Herkert GmbH). Hier erfahren die Teilnehmer noch im Dezember 2014 alles Wichtige tagesaktuell direkt von ausgewiesenen Experten.
Wer sich kompakt, rechtssicher und praxisnah informieren möchte, kann sich einen Platz sichern unter: www.jahreswechsel-online.de
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Das Unternehmen hat es sich unter dem Slogan \\\“Unser Wissen für Ihren Erfolg\\\“ zum Ziel gesetzt, Fach- und Führungskräfte aller Wirtschaftsbereiche mit Fachinformationen und praxisorientierten Lösungen für die tägliche Entscheidungsfindung zu versorgen.
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