Dass der deutsche Mittelstand ein hohes Wachstumspotenzial besitzt und den Motor für die deutsche Wirtschaft darstellt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vor Jahren schon richtig erkannt und das Förderprogramm go-Inno ins Leben gerufen. Ziel des Programmes war und ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks durch externe Beratungsleistungen zu fördern. So soll mit go-Inno ein wirkungsvoller Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Am 09.08.2011 trat eine neue, überarbeitete Richtlinie „BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)“ in Kraft, die für kleinere und mittlere Unternehmen interessante Neuigkeiten mit sich bringt. Ab sofort gibt es unter der neuen Dachmarke go-Inno statt bisher einem, zwei Fördermodule: Modul Rohstoff- und Materialeffizienz (go-effizient) und das Modul Innovationsmanagement (go-innovativ).
Während go-effizient externe Beratungsleistungen zur rentablen Steigerung der Rohstoff- und Materialeffizienz fördert, steht bei go-innovativ externe Innovationsberatung zur Professionalisierung des Innovationsmanagements im Fokus.
Nachdem zwischenzeitlich für go-innovativ die Förderkriterien verschärft worden waren, wurden diese jedoch mit der neuen Richtlinie wieder ein wenig gelockert, sodass ab sofort Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen, von go-innovativ profitieren können:
- Weniger als 100 Beschäftigte
- Jahresumsatz oder Jahresbilanz höchstens 20 Mio. Euro
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial
- Unternehmen mit Sitz in Deutschland
Das Fördermodul go-innovativ sieht eine externe Management- und Beratungsleistung zur Begleitung der Unternehmen vor, die von der Idee bis hin zur erfolgreichen Umsetzung reicht. Das dreistufige Beratungsmodell teilt sich dabei in folgende Stufen auf:
- Potenzialanalyse (max. Förderwert 5.500€)
- Realisierungskonzept (max. Förderwert 13.750€)
- Projektmanagement (max. Förderwert 8.250€)
Für viele Unternehmen klingen staatliche Förderprogramme zunächst einmal nach einem hohen bürokratischen Aufwand und vielen Formalitäten, bevor man in den Genuss der Förderung kommt. Der Ablauf bei go-innovativ ist für das zu beratende Unternehmen jedoch erstaunlicherweise relativ einfach und unbürokratisch. Es setzt sich zunächst einmal unverbindlich mit einem autorisierten Beratungsunternehmen in Verbindung und bekommt einen BMWi-Innovationsgutschein ausgestellt, der später nach erfolgreicher Zusammenarbeit als Zahlungsmittel eingesetzt werden kann.
Das Beratungsunternehmen übernimmt dann die Abrechnung gegenüber dem BMWi, sodass das Unternehmen nur noch den restlichen Betrag von 50% des Gesamtberatungsvolumens zzgl. Umsatzsteuer als Eigenanteil an das Beratungsunternehmen bezahlt.
Somit wird gerade für kleinere Unternehmen externe Unterstützung im Sinne eines professionellen Innovations- und Methodenmanagements interessant oder überhaupt erst realisierbar, da Projektbudgets solch eine Dienstleistung oft nicht vorsehen.
Da die Unterstützung im Rahmen von go-innovativ nur durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen durchgeführt werden darf, gibt es neben weiteren Informationen zum Förderprogramm eine Datenbank mit einer Übersicht der zur Durchführung des Programms go-innovativ berechtigten Beratungsunternehmen online unter www.inno-beratung.de.
Weiterführende Informationen finden Sie auf www.go-innovativ.de.