Neue Vorschriften für Milchpulver-Exporte nach China

Die CCIC Bremen GmbH ist eine unabhängige Zertifizierungsinstanz und berät weltweit Unternehmen, die Ware und Lebensmittel nach China exportieren. Das Unternehmen ist die erste europäische Tochtergesellschaft der CCIC GmbH, dem größten und gleichzeitig einflussreichsten Zertifizierungsunternehmen Chinas. Als solches befindet es sich in langjähriger Kooperation mit den chinesischen Behörden wie der AQSIQ, welche die Richtlinien für Warenimporte festlegen.

Neben den Geschäftssparten der Prüfung, Verifizierung und Zertifizierung unterstützt die CCIC Bremen GmbH exportierende Unternehmen bei den Registrierungsvorgängen.

Aus aktuellem Anlass  informiert das Unternehmen heute über neue Bestimmungen für die Einfuhr von Milchpulver nach China.

Der enorme Bedarf Chinas nach ausländischen Milchpulverprodukten führt dazu, dass immer mehr Unternehmen das Land als Markt für sich entdecken; aktuell übersteigt die Nachfrage oft sogar das Angebot der Hersteller.  Um künftig  jegliche Verunreinigungen der Babynahrung zu vermeiden, verstärkt China derzeit die Kontrolle von Milchpulverimporten.

Im Sinne der Qualitätssicherung und Transparenz hat die chinesische Regierung  neue Vorschriften erlassen,  um nachhaltig  einen hohen Sicherheitsstandard für Babynahrung zu gewährleisten. Gleichzeitig sollen neue Bestimmungen, welche die Etikettierung betreffen,  wichtige Informationen für die chinesischen Kunden transparent machen. Exportierende Hersteller müssen daher nicht mehr nur den Inhalt, sondern auch die Etiketten den neuen Vorschriften anpassen.

Zur Gewährleistung der Transparenz  müssen Etiketten auf Milchpulverbehältern in die chinesische Sprache übersetzt werden;  dies betrifft den gesamten abgedruckten Text. Alle für den chinesischen Markt erforderlichen Angaben müssen auf dem Etikett abgebildet und deutlich lesbar sein.

Auch beim Layout der Milchpulver- Etiketten müssen sich Unternehmen an die in China üblichen Designvorgaben halten. Diese beziehen sich auf die Anordnung von Texten und Bildern.

Im Sinne der Lebensmittelsicherheit darf ab sofort kein Milchpulver mehr exportiert werden, dessen Mindesthaltbarkeitsdauer drei Monate unterschreitet.

Um die Reinheit des Pulvers zu gewährleisten, müssen die Behälter, in denen das Milchpulver in China verkauft wird, identisch sein mit denen, welche ursprünglich versendet wurden. Milchpulver, das in größeren Behältern exportiert wird, darf ab sofort nicht mehr in vor Ort in China in kleinere Behälter umgefüllt werden.

Der Marktandrang und der hohe Bedarf an Milchpulver seitens der chinesischen Bevölkerung machen stärkere Regulierungen auf der einen Seite notwendig, auf der anderen Seite stellen sie die Unternehmen auch vor neue Herausforderungen. Die CCIC Bremen GmbH nimmt als Zertifizierungsinstanz und Beratungsunternehmen daher nicht nur Bezug auf die detaillierten Anforderungen der chinesischen Behörden, sondern fungiert auch als Vermittler im Dialog der Kulturen.