RAL Gütezeichen barrierefrei: Wegweiser für alle Lebensbereiche
St. Augustin, 22. August 2012 – Informationen in Braille- oder Profilschrift, schwellenfreier Zugang zu Restaurant, Supermarkt und Behörde, Duschen mit langen Einhandhebeln, breitere Spielplatzrutschen oder Stadionsitzplätze mit extra großer Beinfreiheit: Behindertengerechte Einrichtungen sind nach wie vor keine Selbstverständlichkeit, obwohl mit über neun Millionen Menschen mehr als jeder zehnte Deutsche behindert ist. Mit dem RAL Gütezeichen barrierefrei steht ihnen jetzt ein zuverlässiger Wegweiser zu barrierefreien Objekten, Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Anforderungen wurden gemeinsam mit Behinderten und Senioren erarbeitet und sind deshalb besonders praxisnah. Sie erleichtern behinderten Menschen den Zugang zu Einrichtungen oder die Nutzung von Produkten ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe und ermöglichen damit ihre aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Auch Wohlbefinden und Umgang mit behinderten Menschen als Kriterien
Für das Gütezeichen wurden detaillierte Kriterien für Barrierefreiheit in nahezu allen Lebensbereichen erarbeitet. Öffentliche und private Gebäude zählen ebenso dazu wie Restaurants, Bankschalter, Arztpraxen oder Sportstadien, Parks und Spielplätze. Die Bewegungsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer sowie die sichere Orientierung für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderung spielen hier eine besondere Rolle. Bei den barrierefreien Produkten reichen die Anforderungen von der einfachen und sicheren Anwendung bis hin zu eindeutigen und verständlichen Werbematerialien und Bedienungsanleitungen. Ein Schwerpunkt bei barrierefreien Dienstleistungen ist das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung, das beispielsweise von Verständnis und Natürlichkeit bestimmt sein soll. Die Kriterien für Barrierefreiheit gehen in vielen Bereichen über Normen und Bestimmungen hinaus und schließen unter anderem den Aspekt des Wohlbefindens ein.
Maßstab für Unternehmen, Verwaltungen und Architekten
Eine Richtschnur ist das Gütezeichen für Architekten, Bauherrn, Verwaltungen, Hersteller und Dienstleistungsunternehmen. Ihnen steht damit ein zuverlässiger Überblick zur Verfügung, welche Bestimmungen bei Barrierefreiheit erfüllt werden müssen. Das Gütezeichen barrierefrei kann zudem öffentliche und private Ausschreibungen erleichtern. Behörden können darauf vertrauen, dass ein Unternehmen, das dieses Gütezeichen nutzt, die Ausschreibungsanforderungen zur Barrierefreiheit erfüllt.
Informationen zur RAL Gütesicherung
Seit 1925 vergibt RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. neutral und unabhängig Gütezeichen. Für die Vergabe müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden, die RAL gemeinsam mit anderen neutralen Einrichtungen festlegt. Träger eines Gütezeichens sind die Gütegemeinschaften. Diesen schließen sich Unternehmen der jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungsgruppe an, die freiwillig die Güte- und Prüfbestimmungen einhalten. Die Einhaltung der jeweiligen Qualitätsanforderungen wird von den Unternehmen selbst und von unabhängiger, externer Seite regelmäßig geprüft. Besonderheit der RAL Gütezeichen ist ihre hohe Zuverlässigkeit und Neutralität. Darüber wacht in der Gütegemeinschaft ein Güteausschuss, dem neben Unternehmen Vertreter neutraler Institutionen angehören können. Zurzeit gibt es über 130 Gütegemeinschaften und über 160 Gütezeichen aus fast allen Lebensbereichen. Die Begriffe Gütezeichen und Gütesiegel dürfen nur für Kennzeichnungen verwendet werden, die nach einem besonderen Prüfverfahren gemäß den Grundsätzen für Gütezeichen geschaffen werden.
Kontakt:
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Doris Grundmeyer
Siegburger Straße 39
53757 St. Augustin
02241/ 16 05 21
RAL-Institut@RAL.de
http://www.ral-guetezeichen.de