Neu im Portfolio: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Unternehmen, die Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nicht selbst durchführen möchten, können ihrer Verpflichtung nach § 84 Abs. 2 SGB IX (ab 2018: § 167 Abs. 2 SGB IX) auch über einen externen BEM-Beauftragten nachkommen.

Das Institut Wupperfeld GmbH bietet entsprechende Dienstleistungen an. Eine Qualifizierung kann durch ein IHK-Zertifikat nachgewiesen werden.

Weitere Informationen zum Thema BEM finden Sie auf der Homepage unter www.iw-beratung.de/bem.