Nebeneinkünfte: Oppermann wirft Union „Heuchelei“ vor

Der Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Thomas Oppermann, hat die Unionsfraktion scharf kritisiert, weil sie eine betragsgenaue Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten kategorisch ablehnt. Eine solche Offenlegung sieht ein neues Eckpunktepapier der SPD vor. „Dass die Union bei der Transparenz jetzt schon wieder einknickt, überrascht mich nicht“, sagte Oppermann der „Welt“ (online: Dienstag; Print: Mittwoch).

„Das entlarvt nur die Heuchelei, mit der sich die Union gegen Peer Steinbrück aufgeplustert hat.“ Die Nebeneinkünfte des designierten SPD-Kanzlerkandidaten Steinbrück hatten die jüngste Debatte über Nebeneinkünfte von Abgeordneten losgetreten. Oppermann bekräftigte, dass er das bisherige Drei-Stufen-Modell zur Offenlegung von Nebeneinkünften für unzureichend hält. Er sieht die Gefahr von Schlupflöchern: „Wer im Jahr beispielsweise 20 Aufsätze in verschiedenen Publikationen schreibt und jeweils 900 Euro verdient, fliegt bislang unter dem Radar, obwohl er im Jahr mehr als die jährliche Untergrenze von 10.000 Euro verdient hat. Er muss bisher nichts veröffentlichen.“ Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck monierte, dass in dem SPD-Papier „leider nicht ausgeführt“ sei, „wie denn mit monatlichen Einkünften verfahren werden soll, die im Jahr in der Summe unter 10.000 Euro liegen“. Im SPD-Papier ist von einer betragsgenauen Offenlegung von Nebeneinkünften die Rede, die 10.000 Euro übersteigen. Beck weiter: „Ich warne vor der Möglichkeit, dass in einem neuen Modell die monatliche Offenlegung ganz wegfällt. Dies würde weniger als mehr Transparenz bedeuten.“ Beck begrüßte das Papier aber grundsätzlich. Zugleich betonte er, dass es neben den Zusatzverdiensten noch weitere reformbedürftige Aspekte gebe: „Wir haben unsere Transparenzinitative nicht erst mit Peer Steinbrück gestartet, sondern bereits seit vielen Jahren konkrete Vorschläge im parlamentarischen Verfahren vorgelegt – weit über die Frage der Nebeneinkünfte hinaus.“ Dazu gehöre die Einführung eines erweiterten Straftatbestands zur Bestechung von Abgeordneten.