Nach Bundesrats-Vorstoß: CDU streitet über Frauenquote

Unter den Politikern der CDU ist angesichts des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzesentwurfs zur Implementierung einer Frauenquote in den Aufsichtsräten von Unternehmen ein Streit entbrannt. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Andreas Voßhoff (CDU), bezeichnete den Vorstoß der Länderkammer als „das falsche Signal“. „Starre Quoten passen nicht zu einer vielfältigen Unternehmenslandschaft und schaden letztlich der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Wirtschaftsleben“, kritisierte Voßhoff am Freitag in Berlin den vom Bundesland Hamburg eingebrachten Gesetzentwurf.

Zwar sei unbestritten, dass Frauen in den Führungsgremien der allermeisten Unternehmen bisher deutlich unterrepräsentiert sind. Nach dem Grundgesetz sei daher auch der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen, so Voßhoff. „Dabei müssen aber passgenaue Lösungen her, die die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern nachhaltig voranbringen“, erklärte der CDU-Politiker. Starre Quoten nähmen nicht ausreichend Rücksicht auf die unterschiedlichen Verhältnisse in den einzelnen Branchen. „Sie missachten zudem die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer, die sich gerade auch auf die Auswahl des Führungspersonals erstreckt“, monierte Voßhoff. Demgegenüber begrüßte die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Union, Rita Pawelski (CDU), den Bundesrats-Vorstoß. „Dass der Bundesrat sich heute für eine gesetzliche Frauenquote ausgesprochen hat, sieht die Gruppe der Frauen als positives Signal für die Gleichberechtigung in unserem Land“, erklärte Pawelski am Freitag in Berlin. Die Zeit sei reif für eine „verbindliche und verpflichtende gesetzliche Regelung“ für die Besetzung von Führungspositionen in der Wirtschaft, so die CDU-Politikerin weiter. Die bisherigen freiwilligen Verpflichtungen hätten sich aus Sicht der Unionsfrauen als „stumpfes Schwert“ erwiesen. „Der Hamburger Gesetzentwurf geht für die Gruppe der Frauen in die richtige Richtung, er ist ausgewogen und auf Härtefälle ausgerichtet“, betonte Pawelski. Der Gesetzentwurf, den das Bundesland Hamburg in den Bundesrat eingebracht hatte, sieht vor, dass eine feste Quote für Frauen in Aufsichtsräten in zwei Stufen eingeführt wird: Ab 2018 muss ihr Anteil mindestens 20 Prozent betragen, ab 2023 dann mindestens 40 Prozent.