Geschädigte Passagiere sollten unbedingt ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen prüfen – FairPlane erklärt, warum auch ein scheinbar klarer Fall nicht so klar sein muss
München, 08. August 2017 (ah) – Es tut sich derzeit nichts auf dem Flughafen von Madeira. Seit dem vergangenen Wochenende sitzen mehr als 5.500 Passagiere aufgrund von heftigen Winden an der Küste am Flughafen Funchal fest. Ein klassischer Fall von „höherer Gewalt“ würden die meisten sagen – doch ist dem wirklich so? Denn immerhin war den Airlines seit Donnerstagabend die Unwetterwarnung bekannt. Prof. Dr. Ronald Schmid, Unternehmenssprecher des marktführenden Anbieters für Fluggastrechte-Services FairPlane, klärt über mögliche Ausgleichsansprüche für gestrandete Madeira-Urlauber auf.
Ein Fall „höherer Gewalt“?
„Der Fall der gestrandeten Madeira-Urlauber liegt nicht so klar, wie es auf den ersten Blick scheinen mag“, so der Reiserechtsexperte Schmid. Wenn ein Flugzeug aufgrund von schlechter Wetterlage nicht starten oder landen kann und es infolge dessen zu Flugausfällen oder -verspätungen kommt, argumentieren die Airlines häufig mit „höherer Gewalt“. Ein geschickter Schachzug, um sich den laut EU-Fluggastverordnung festgelegten Ausgleichszahlungen zu entziehen. In diesem Fall ist dies aber gar nicht so einfach: Tatsache ist, dass die Fluggesellschaften bereits vor dem Wochenende über mögliche Unwetter informiert waren. Entscheidend für die Frage nach dem Anspruch auf Ausgleichszahlung ist nun, ob die Airlines alles in ihrer Macht stehende unternommen haben, um den Passagieren angemessene Alternativen anzubieten. „Solche Maßnahmen könnten beispielsweise sein, die Abflüge auf Flughäfen benachbarter Inseln zu verlegen und die Passagiere mit Schiffen von Flughafen A nach Flughafen B zu transportieren „, erklärt Schmid.
Unbedingt Anspruch auf Ausgleichszahlung prüfen
Ob die Airlines tatsächlich alles ihnen Mögliche unternommen haben, gilt es im Nachgang zu prüfen.
Das Fluggastrechteportal FairPlane unterstützt geschädigte Passagiere dabei ihre Rechte rund ums Fliegen zu prüfen und durchzusetzen. Unter www.fairplane.de können betroffene Urlauber mittels Anspruchsrechner in Sekundenschnelle herausfinden, ob ihnen eine Entschädigungssumme von bis zu 600 Euro zusteht. Auch nachträglich noch die eigene Flugnummer prüfen lohnt sich: „Denn FairPlane konnte schon mehr als einmal bei Fällen von scheinbar „höherer Gewalt“ Ausgleichszahlungen für seine Klienten erwirken.“, weiß Schmid.
Weitere Informationen finden Sie regelmäßig unter www.comeo.de/fairplane
Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services
FairPlane ( www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von maximal 24,5 Prozent (zzgl. MwSt). Darüber hinaus hilft FairPlane mit TicketRefund ( www.ticketrefund.de) Konsumenten auch dabei, bei nicht angetretenen Flügen bis zu 95 Prozent des Ticketpreises zurück zu erhalten. Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2010 von den Geschäftsführern Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.
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