Nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt in Dachau wird der mutmaßliche Täter am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt. Der 54-Jährige wurde von den Beamten unmittelbar nach der Tat festgenommen. Der Angeklagte hatte am Mittwochnachmittag aus bisher ungeklärter Ursache auf den Richter und den Staatsanwalt geschossen.
Dieser erlag wenig später trotz Notoperation im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Zuvor wurde der Transportunternehmer wegen Einbehaltung von 44.000 Euro Sozialversicherungsbeiträgen für seine Arbeitnehmer und der Beschäftigung von Scheinselbstständigen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Unglück hat erneut eine Debatte um schärfere Kontrollen an Gerichten ausgelöst. „Ich bin fassungslos und entsetzt“, sagte die bayerische Justizministerin Beate Merk auf einer Pressekonferenz. „Es war ein Verfahren, in dem kein Mensch damit rechnen kann, dass so ein brutale Straftat begangen werden kann.“ Es habe sich um eine Routineverhandlung gehandelt, weswegen man auf speziellen Sicherheitsvorkehrungen verzichtet habe. Zudem könne man aus einem Gerichtsgebäude keine Trutzburg machen. Es gehöre dazu, dass die Verfahren öffentlich zugänglich seien, sagt sie weiter.