Der Münchner Flughafen muss sich nur noch mit 20 Klagen gegen den Bau der geplanten dritten Start- und Landebahn auseinandersetzen. Zwei der insgesamt 22 Kläger haben ihre Klagen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zurückgezogen, wie eine Gerichtssprecherin der „Süddeutschen Zeitung“ (Mittwochausgabe) bestätigte. Einer habe sich erst gar nicht von einem Anwalt vertreten lassen, so die Sprecherin weiter.
Bei den beiden Klägern handelt es sich offenbar um eine Privatperson und einen Gewerbebetrieb. Weiterhin anhängig sind damit noch 13 Klagen von Privatleuten, sechs Verfahren von betroffenen Kommunen sowie eine Klage des Bund Naturschutz.