MPC Offen Flottenfonds-Santa-B: Anleger sollen nachschießen

Der MPC Flottenfonds MPC Offen Santa B-Schiffe steht vor dem Aus. Stimmen die MPC Schiffsfondsanleger einem erneuten Nachschuss in Höhe zwischen 8 und 10 Prozent ihrer ursprünglich geleisteten Einlage nicht zu, droht ihnen nach Einschätzung des Fondstelegramms der Totalverlust.

showimage MPC Offen Flottenfonds-Santa-B: Anleger sollen nachschießen

Die Meldungen über in finanzielle Schieflage geratene geschlossenen Schiffsfonds reißen nicht ab. Um den geschlossenen Schiffsfonds vor dem drohenden Untergang, sprich der Schiffsfonds Insolvenz, zu retten, werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfondsanleger in der Regel entweder seitens der Fondsgeschäftsführung oder seitens der Reederei zu Nachschusszahlungen aufgefordert. Jüngstes Beispiel: Der seitens MPC Capital 2006 initiierte Schiffsfonds Santa B- Schiffe. Hier fordert die Reederei Claus-Peter Offen die MPC Schiffsfondsanleger bereits zum zweiten Mal auf, weiteres Kapital in den maroden MPC Santa B-Schiffe nachzuschießen.

MPC Offen Flottenfonds – Santa B- Schiffe: Ohne Nachschusszahlungen droht das Aus

Auch der 2006 seitens MPC Capital aufgelegte und in insgesamt 14 Vollcontainerschiffe (MS San Alberto, MS San Allessandro, MS San Alfonso, MS San Alfredo, MS San Alvaro, MS San Amerigo, MS San Andres, MS San Antonio, MS San Albano, MS Santa Balbina, MS Santa Belina, MS Santa Bettina, MS Santa Bianca, MS Santa Brunella) investierenden MPC Santa B-Schiffe geriet früh in wirtschaftlich unruhiges Fahrwasser. Wie das Fondstelegramm in dessen jüngster Ausgabe berichtet, liegt die Zukunft des MPC Offen Flottenfonds – Santa B-Schiffe – vor dem Hintergrund der für die 14 Fondsschiffe zum Jahresende auslaufenden Charterverträge und der Weigerung der Gläubigerbank, die Kreditlinien des finanziell angeschlagenen Schiffsfonds nochmals auszudehnen, nunmehr in den Händen der MPC Santa – B Schiffsfondsanleger.

MPC Santa B Schiffsfondsanlegern droht Totalverlust

Unabhängig wie sich die bereits seit 2010 auf Ausschüttungen verzichtenden MPC Santa B Schiffsfondsanleger entscheiden, fällt die Bilanz der MPC Schiffsfondsanleger verheerend aus: Verweigern sich die MPC Offen Flottenfondsanleger der erneut auf ihre Kosten gehenden Nachschusszahlung, dürfte ein weiterer geschlossener Schiffsfonds – hier der MPC Offen Flottenfonds – Santa B-Schiffe – sehr zeitnah Insolvenz anmelden Doch selbst wenn sich die MPC Schiffsfondsanleger erneut mehrheitlich für eine Nachschusszahlung entschließen sollten, dürfte laut Einschätzung der Fondstelegramm Analysten hiermit langfristig keine Erholung des in Schräglage geratenen und weit unter Plan fahrenden MPC Offen Santa B- Schiffsfonds zu erzielen sein. Somit – so das für die MPC Schiffsfondsanleger bittere Fazit des Fondstelegramm- werden die MPC Santa B- Schiffe Anleger mit dem Totalverlust ihres in den MPC Offen Flottenfonds investierten Geldes rechnen müssen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen für Schiffsfonds-Anleger keine Seltenheit

Um die in finanziell unruhigem Fahrwasser manövrierenden Fondsschiffe überhaupt noch retten zu können, verständigen sich zahlreiche Schiffsfonds Initiatoren bzw. Reedereien mit den Gläubigerbanken auf Sanierungskonzepte. Den Preis für die vermeintliche Rettung der in Schräglage geratenen Fondsschiffe zahlen dabei stets die unzähligen Schiffsfondsanleger: Neben Ausschüttungsstopps oder sogar Ausschüttungsrückforderungen werden sie dabei oftmals mittels Nachschussforderungen zur Kasse gebeten. Nicht selten werden die ohnehin schon Leid geprüften Schiffsfonds-Anleger dabei vor die „Wahl“ gestellt: Entweder die Schiffsfondsanleger stimmen den oftmals als „freiwillig“ deklarierten Nachschussforderungen zu oder sie verweigern sich dem seitens Schiffsfonds Initiatoren nicht selten als letzten Ausweg zur Rettung der maroden Fondsschiffe propagierten Sanierungskonzept. Schiffsfonds-Anlegern, die den Nachschussforderungen kritisch oder ablehnend gegenüberstehen, werden in diesem Zusammenhang die Konsequenzen einer solchen Haltung unmissverständlich dargelegt: Erteilen die Schiffsfonds-Anleger nämlich der geplanten auf Nachschuss- oder Ausschüttungsrückforderungen basierenden Sanierung der Fondsschiffe keine Zustimmung, müssen sie – so der meist unverhohlene Tenor der Schiffsfonds Initiatoren Rundschreiben – mit der naheliegenden Insolvenz der Schiffsgesellschaften und dem damit für die Anleger oftmals einhergehenden Verlust der kompletten Einlage rechnen.

Schiffsfonds-Krise: Nachschusszahlungen sowie Ausschüttungsrückforderungen nicht unumkehrbar

Schiffsfondsanleger, die seitens des Insolvenzverwalters oder der Schiffsfonds Initiatoren bzw. der Fondsgesellschaft Ausschüttungsrückforderungen erhalten haben, sind in rechtlicher Hinsichtlich nicht schutzlos gestellt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen Schiffsfondsanleger zur Sanierung der in wirtschaftliche Schräglage geratenen Fondsschiffe zu Nachschusszahlungen aufgefordert worden sind.
Schiffsfondsanleger, die von Ausschüttungsrückforderungen oder Nachschussaufforderungen betroffen sind, sollten umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen und mögliche in Betracht kommende Abwehrmaßnahmen umfassend überprüfen zu lassen.

MPC Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene MPC – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene MPC Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer MPC Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

Kontakt:
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
Freihofstrasse 6
73732 Esslingen
a.frank@hh-h.de
0711-9308110
http://www.hh-h.de