G&P Motorrad Versicherungsdienst bietet neuartigen Versicherungsschutz für Motorradbekleidung

Berlin – Wohl allen Motorradfahrern bedeutet die Sicherheit beim Fahren viel. Auch weniger umsichtigen Bikern sind die Gefahren des Fahrens bewusst. Erhöhte Sicherheit zeichnet sich daher vor allem durch die regelmäßige Pflege und Reparatur des Motorrades, eine aufmerksame Fahrweise sowie der Auswahl der Schutzbekleidung aus.

Im Falle eines Sturzes gilt es Verletzungen und finanziellen Schäden vorzubeugen. Für das Motorrad gibt es dabei diverse Angebote von Motorradversicherungen, jedoch keins für die Motorradbekleidung. Dabei haben Motorrad-Kombi, Schutzhelm, Protektorenjacke etc. oftmals vierstellige Werte und sind nach einem Unfall zu ersetzen.

Für dieses Problem gibt es seit April 2013 ein spezielles Versicherungsprodukt. Christian Rasper, Geschäftsführer von G&P Motorrad Versicherungsdienst GmbH, erklärt: „Motorradfahrer erhalten mit dem Motorrad-Bekleidungsschutz eine umfassende Versicherung für die Schutzbekleidung und das Angebot ist dabei so günstig, dass es für jedermann finanziell attraktiv ist.“

Der Versicherungsschutz greift dabei infolge einer Beschädigung des Fahrzeuges bei Unfällen, bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art, Bränden, Explosionen, Naturereignissen und Havarie (Schiffsfahrten). Der Schaden muss dabei polizeilich angezeigt worden sein und es muss sich um ein privat zugelassenes und genutztes Fahrzeug handeln. Dies umfasst Kraftrad, Roller, 50er, 125er, Quad und LOF. Der eingetragene Versicherungsnehmer ist versichert, sofern er bei Eintritt des Schadens selbst gefahren ist oder Beifahrer war und im europäischen oder außereuropäische Gebiet mit Geltungsbereich der Europäischen Union unterwegs war.

Zur versicherten Motorradbekleidung gehören Motorrad-Hose, Motorrad-Jacke / Protektorenjacke, Motorrad-Kombi / Regenkombi, Rückenprotektor, Schutzhelm sowie Stiefel, Schuhe und Handschuhe. Dabei gibt es mehrere Angebotsvarianten, da die Ausrüstung der Motorradfahrer unterschiedlich teuer ist.

Bei einem Totalschaden oder der Zerstörung des Motorrades im ersten Jahr nach dem Kauf wird der Neupreis erstattet. Anschließend reduziert sich der Wert. Bei einer Beschädigung der Motorradbekleidung werden die Reparaturkosten erstattet, wobei der Nachweis eines Fachbetriebs ausreicht. Die vertraglich festgelegte Entschädigung stellt dabei die Höchstentschädigung dar.

Pressekontakt:
G & P Motorrad Versicherungsdienst GmbH
Ansprechpartner (inhaltlich): Christian Rasper
Ansprechpartner (redaktionell): Lennart Flügel
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