Mobilitätsverband zeigt Unverständnis für Aussagen des BMUV

Beschluss zur Änderung der THG-Quote festgesetzt / Kürzung der Einreichungsfrist aufgrund überforderter Mitarbeiter / Digitalisierung in Deutschland ist Mangelware /

Mannheim, im Juni 2023. Der Bundesverband Betriebliche Mobilität e. V. (BBM) hat sich bereits am 28. Juni in einer Stellungnahme zum neuen Entwurf für die weiteren Bestimmungen zur Treibhausgasminderung geäußert. Ebenso wie weitere Verbände kritisiert der BBM die Reform scharf. Nun hat sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur Kritik der Verbände geäußert.

In der neuen Reform für den Handel mit THG-Quoten wurde beschlossen, dass vom 15. November bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres keine THG-Quote beantragt werden kann. Die Elektroauto-Besitzer gehen in diesem Zeitraum am THG-Markt leer aus, da die entsprechende Annahmestelle beim Umweltbundesamt in diesem Zeitraum geschlossen bleibt. Wie die Deutsche Presse-Agentur dpa mitteilte, hat der Sprecher des BMUV auf die Kritik der Verbände folgendermaßen reagiert: „Strommengen aus Neufahrzeugen, die kurz vor Jahresende zugelassen werden, können nun nicht mehr gemeldet werden. Dies ist eine der kleineren Einschränkungen, die eingezogen werden mussten, damit für alle ein schneller und reibungsloser Vollzug ermöglicht wird. Wir möchten vermeiden, dass Menschen zukünftig lange auf ihre Bescheide warten müssen.“

Der Mobilitätsverband hat dafür klare Worte. „Für uns ist es unverständlich, wie man so reagieren kann. Das sendet völlig falsche Signale für die Mobilitätswende. Es müssen Anreize gesetzt werden, weiterhin die Elektromobilität voranzutreiben. Stattdessen werden – vor allem Unternehmen – weiter Steine in den Weg gelegt. Anstatt mehr Personal einzusetzen, werden die Öffnungszeiten heruntergefahren. Digitalisierung von Prozessen bei deutschen Behörden? Fehlanzeige! Da kürzt man lieber die Öffnungszeiten, denn die Kundinnen und Kunden sind bekanntlich die einzigen, die stören“, so BBM-Geschäftsführer Axel Schäfer. Die Stellungnahme des Verbandes zur Änderung der THG-Quote ist abrufbar unter https://www.mobilitaetsverband.de/news-detail/thg-verordnung-mobilitaetsverband-fordert-korrektur-der-geplanten-neufassung.html

Der Bundesverband Betriebliche Mobilität wurde im Oktober 2010 als Bundesverband Fuhrparkmanagement und Initiative von Fuhrparkverantwortlichen gegründet. Über die Jahre hat sich das Themenspektrum und die Ausrichtung verändert, sodass auch der Name im Mai 2022 in BBM geändert wurde. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder, die Fuhrparks zwischen 5 und 50.000 Fahrzeugen betreiben und stellt seine Expertise für betriebliche Mobilität bereit. Mitglieder sind unter anderem Unternehmen wie Axel Springer Services & Immobilien GmbH, ING Diba, KPMG AG, CANCOM IT, KAEFER SE & CO. KG, SEG Sparkassen Einkaufs-Gesellschaft mbH, SAP, Boehringer Ingelheim, Deutsche Bahn Fuhrparkservice oder Stadtwerke Heidelberg Netze GmbH. Der Verband ist Mitbegründer und Mitglied der FMFE Fleet and Mobility Management Federation Europe.

Vorstandsmitglieder des Verbandes sind Marc-Oliver Prinzing (Vorsitzender), Dieter Grün (stv. Vorsitzender, Fuhrparkleiter Stadtwerke Heidelberg Netze), Melanie Schmahl (stv. Vorsitzende, Leiterin Fleetmanagement und Passenger Transport, Boehringer Ingelheim) und Claudia Westphal (stv. Vorsitzende, Fuhrparkleiterin Beiersdorf AG). Geschäftsführer ist Axel Schäfer. Sitz des Verbandes und der Geschäftsstelle ist Mannheim.

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436002 Mobilitätsverband zeigt Unverständnis für Aussagen des BMUV
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