Fairer Wettbewerb ist nur durch Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zu erreichen
Stuttgart / Freiburg, 26. September – Am 27. und 28. September setzt die Caritas-Regionalkommission Baden-Württemberg ihre Tarifgespräche in Karlsruhe fort. Es gibt unterschiedliche Auffassungen in der Tarifkommission über eine Anhebung der Löhne in den unteren Lohngruppen. Die Arbeitgeberseite der Caritas in Baden-Württemberg wird sich um eine Lösung bemühen, die nicht zu Lohndumping in den unteren Gehaltsgruppen führt und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Mitglieder erhält.
Die Arbeitsrechtliche Kommission Bund hatte eine Lohnerhöhung in allen, auch den unteren Lohngruppen, vorgeschlagen. Die Lohnerhöhung in den unteren Lohngruppen hätte aus Sicht der beiden Diözesan-Caritasverbände Rottenburg-Stuttgart und Freiburg momentan aber zur Folge, dass sich Verbandsmitglieder – etwa Altenhilfeträger – in einer extrem unfairen Wettbewerbssituation vorfinden würden. Die Caritas geht davon aus, dass ein Anheben des gesetzlichen Mindestlohns in der Altenhilfe faire Wettbewerbsbedingungen schaffen und das Lohndumping in der
Sozialbranche stoppen würde.
„Wird der Abstand zu anderen Trägern und Firmen der privaten Altenpflege noch größer, sind unsere Einrichtungen mit ihrem finanziellen Spielraum bald am Ende“, erklärt Dr. Rainer Brockhoff, Caritasdirektor in Stuttgart. Die Einrichtungen wären dann gezwungen, Pflege- oder etwa Reinigungsdienste in Tochter- und Servicegesellschaften auszugründen. „Es ist uns aber wichtig, unsere Mitglieder und Träger im System des Dritten Weges und damit im bestehenden Tarifsystem zu halten, denn dieses ist für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber die beste Lösung“, so der Freiburger Diözesan-Caritasdirektor Bernhard Appel.
Bereits jetzt bezahlt die Caritas in den unteren Lohngruppen teilweise bis zu 40 Prozent mehr als in der Branche üblich. In der Altenhilfe sind 33 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in diese Lohngruppen eingestuft. Diese 33 Prozent erhalten 30 Prozent des Gehaltsvolumens aller Altenhilfe-Mitarbeiter. Diese Zahlen lassen nach Auffassung der Verbandsleitungen erkennen, dass die Gehälter der unteren
Lohngruppen sehr nah bei den nächst höheren liegen. Hinzu kommen überdurchschnittliche Leistungen bei der betrieblichen Altersvorsorge, die etwa in der Diözese Rottenburg-Stuttgart bis zu 50 Prozent über denen in anderen Diözesen liegen.
Den Vorschlag der Arbeitnehmer, im Gehalt der oberen Tarifgruppen etwas wegzunehmen und es den unteren Gruppen zukommen zu lassen, hält die Caritas in Baden-Württemberg für schwer umsetzbar: Auch die Sozialwirtschaft brauche gute, leistungsstarke Fachkräfte. Um diese zu bekommen, sei ein bestimmtes Lohnniveau die Voraussetzung. Bezüglich der Lohnerhöhungen für die Fachkräfte um insgesamt 6,3 Prozent in 2012 und 2013 besteht in der Tarifkommission Einigkeit.
„Als Caritas sagen wir ganz klar, dass unsere Mitarbeiter im unteren Einkommensbereich angemessen entlohnt werden müssen“, erklären die beiden Caritasdirektoren aus Stuttgart und Freiburg. Die Verbandsleitungen fordern die Mitarbeitervertretungen zu Gesprächen über gemeinsame Aktionen zur Verbesserung der unzureichenden Refinanzierungsstrukturen der Caritasdienste insbesondere in der Altenhilfe, durch die Kranken- und Pflegekassen auf, die in Wirklichkeit Hintergrund und Ursache für die eingetretene Dilemma-Situation sind.
Die Arbeitgeberseite hofft, dass bei den Gesprächen am Donnerstag und am Freitag diese Argumente berücksichtigt werden und auf dem 3. Weg eine Einigung erzielt wird.
Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche vertritt die Caritas in Baden-Württemberg über 3.900 Einrichtungen mit mehr als 180.000 Plätzen in unterschiedlichen Hilfefeldern, in denen 59.000 Mitarbeiter/innen tätig sind.
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