Eine Pferdeversicherung schützt Ross und Reiter im Schadensfall vor den Forderungen der Geschädigten.
Außerhalb seiner gewohnten Umgebung kann ein Pferd schnell einen Schaden verursachen. Gut, wenn eine Pferdeversicherung vorhanden ist und für den Schaden einspringt.
Christiane Hütter wollte ihr Pferd eigentlich nur mit dem Anhänger des Bekannten zum Tierarzt fahren, als der Schaden eintrat. Ihr Pferd hat mit beim Einsteigen mit dem Huf ein Rücklicht am Anhänger beschädigt, es musste ausgetauscht werden. Die Rechnung dafür bekam Frau Hütter vorgelegt. Diese wiederum hat sie zur Regulierung an ihre Pferdeversicherung weiter gegeben.
Informationen zur Pferdeversicherung gibt es hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung.html
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet Frau Hütter in vollem Umfang für die von ihrem Pferd verursachten Schäden: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, der das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den Schaden daraus zu ersetzen.“
Entgegen einer weitläufigen Meinung ist es nicht ausreichend, wenn zum Zwecke der Schadenswiedergutmachung eine private Haftpflichtversicherung hat. Halter von großen Tieren, wie eben Pferde, benötigen einen separaten Versicherungsschutz mit der Pferdeversicherung. Nur so ist im Schadensfall auch die Übernahme der Kosten geregelt.
Das Pferd von Nicole Wegener ist manchmal recht draufgängerisch. Auch ein Koppelzaun vermag den Bewegungsdrang nicht unbedingt zu stoppen. Als Frau Wegener sich auf dem Weg zur Koppel befand, traf sie ihr Pferd munter grasend auf dem angrenzenden Feldweg an. Der Koppelzaun war beschädigt, das Stromband gerissen und diverse Litzen, Griffe und Halterungen abgebrochen. Der Schaden belief sich auf rund 500 Euro, die von der Pferdeversicherung von Frau Wegener übernommen wurden.
Auch Claudia Poth musste sich klarmachen, dass eine Pferdeversicherung ein unbedingtes Muss für den Pferdehalter ist. Denn der Schaden, der von ihrem Pferde verursacht wurde, musste sie aus eigener Tasche bezahlen – ihr war bis zu diesem Zeitpunkt die Pferdeversicherung noch kein Begriff. Ihr Pferd ist am Stall zum Teich gegangen, um sich ein bisschen abzukühlen. Dabei ist es am Schlauch für die Wasserzufuhr hängen geblieben. In Panik geraten scheute das Pferd und riss den Schlauch mit sich. Dabei wurde wiederum die Pumpe beschädigt. Der Schaden war relativ hoch: Rund 1.400 Euro sind dabei zusammengekommen.
Die Pferdeversicherung reguliert Schäden, die vom Pferd verursacht werden und für die der Pferdehalter haften muss. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Personen-, Sach- und Vermögensschäden handelt. Die Deckungssummen sind relativ hoch wählbar, teilweise werden von den unterschiedlichen Gesellschaften bis zu 15 Mio. Euro angeboten. Wenn man in den letzten Tagen Pressemeldungen verfolgt hat, ist das auch nicht zu wenig. Durch Unfälle mit Pferden kam es zu tödlichen Unfällen, die dabei entstehenden zivilrechtlichen Forderungen können die eigene finanzielle Existenz ruinieren.
Bildquelle: siepmannH, www.pixelio.de
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