Wenn sich auf Ihrer Baustelle ein Unfall ereignet, kann das im schlimmsten Fall dauerhafte Folgen für den Betroffenen haben. Sie können mit der Bauhelferversicherung die finanziellen Risiken deutlich eingrenzen.
Der Traum vom eigenen Haus – den versuchen viele Bundesbürger, in die Tat umzusetzen. Oftmals wird an Wochenenden oder an freien Tagen selber zu Schaufel und Hammer gegriffen, schließlich kann man mit Eigenleistung und Manpower viel Geld sparen. In der Regel ist man nicht allein, häufig packen fleißige Helfer mit an und sorgen für den Fortschritt. Doch, was geschieht, wenn sich ein Unfall ereignet und einer der Helfer schwer verletzt wird? Freunde und Verwandte sind mit der Bauhelferversicherung optimal geschützt. Sie leistet über den Rahmen der Bau-Berufsgenossenschaft hinaus, z. B. im Fall einer dauerhaften Invalidität.
Die Realität zeigt: Ein Unfall ist schnell passiert. Allein die Handhabung eines Minibaggers hat schon manchen Hobbyhandwerker überfordert. Wenn dabei auch noch jemand verletzt wird, haftet der Bauherr für die Folgen. Im Rahmen der Bauhelferversicherung kann dieses Risiko aufgefangen werden.
Unabhängig davon sind Sie verpflichtet, alle Helfer auf dem Bau bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Die örtlichen Bauämter reichen die Meldungen zu den Bauvorhaben auch weiter, wenn die Bauhelfer nicht angemeldet sind, droht ein Bußgeld.
Im Jahr 2009 kam es zu rund 115.000 Unfällen auf deutschen Baustellen. Darin eingeschlossen sind natürlich die Unfälle auf den Baustellen, wo viel Eigenleistung erbracht wird. In manchen Fällen waren die Unfälle so folgenschwer, dass diese mit einer dauerhafte körperliche Beeinträchtigung einhergingen. Gerade dann fallen für den Betroffenen hohe Kosten an wie z. B. der behindertengerechte Umbau der Wohnung. Hier setzt die Bauhelferversicherung mit ihren Leistungen ein, die den Schutz der Bau-Berufsgenossen erheblich erweitern.
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