Die Firma Sabryem St Company SRL rät den Unternehmen daher immer bei Rückgabe eines Fahrzeuges auf ein Übergabeprotokoll zu bestehen.
Wenn Unternehmen ein Auto bei einer Leasingfirma leasen wird meistens eine bestimmte Kilometeranzahl die jährlich gefahren wird im Vertrag festgehalten. Auch enthält der Vertrag oft eine Klausel, in welcher vereinbart wird, dass Mängel am Fahrzeug vom Kunden auszugleichen sind. Allerdings drücken Mängel oft den Wert des Fahrzeugs nach unten. Weiter kann ein Ausgleich der Mängel sehr teuer werden.
Die Firma Sabryem St Company SRL rät den Unternehmen daher immer bei Rückgabe eines Fahrzeuges auf ein Übergabeprotokoll zu bestehen. In diesem werden die Mängel am Fahrzeug festgehalten. In der späteren Endabrechnung sind diese Mängel von der Leasingfirma festzuhalten.
Unternehmen sollten sich daher genau die Endabrechnung anschauen und prüfen ob alles korrekt erfasst worden ist. Für die Unternehmen lohnt es sich weiter im Vorfeld zu prüfen welcher Preis noch für das Fahrzeug in dem Alter mit der bereits gefahrenen Kilometerzahl gezahlt wird.
Die Firma Sabryem St Company SRL weist darauf hin, dass in der Endabrechnung beim Restwert des Fahrzeuges die Umsatzsteuer nicht mit ausgewiesen wird. Unternehmen sollten beachten, dass nach einem Urteil keine Nachzahlung erforderlich ist, sollte der Preis des Fahrzeuges im Rahmen des alten Fahrzeuges liegen oder darüber. Beim Gegenteil muss sich nach dem geltend gemachten Schaden gerichtet werden und nicht nach der Differenz zum internen Kaufpreis. Eventuelle Verluste hat somit die Leasingfirma zu tragen.
Sabryem“St Company SRL ersetzt für Unternehmen teure Werbeeinträge und das Unterhalten einer Homepage. So können Unternehmen viel Geld und Zeit einsparen, welche sinnvoller in neue Projekte investiert werden kann.
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Frau Stefan
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