Ministerium: EU-Ausländer haben Anspruch auf deutsche Sozialhilfe

Arbeitssuchende Europäer haben in Deutschland zwar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, sie können aber Sozialhilfe beantragen. Das geht aus einer Unterrichtung des Arbeitsministeriums an den Ausschuss für Arbeit und Soziales hervor, die der Tageszeitung „Die Welt“ vorliegt. Die Bundesregierung hatte im Dezember einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) eingelegt, um zu verhindern, dass Zuwanderer aus den anderen 17 Mitgliedstaaten des Abkommens bereits in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland Hartz IV bekommen.

„Wir wollen die Zuwanderung von Fachkräften, aber keine Zuwanderung in die Sozialsysteme“, begründete das Ministerium damals die Entscheidung. Trotz des Einspruchs ist aber gerade dies wohl weiter möglich: „Der Vorbehalt wurde nur für die Anwendung des SGB II erklärt“, schreibt nun das Ministerium in der Unterrichtung an den Ausschuss. Die Betroffenen könnten aber „stattdessen einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII“, also der Sozialhilfe, haben. Sozialhilfe wird allerdings nur an Bedürftige gezahlt, die nicht erwerbsfähig sind. Wer arbeiten kann, bekommt Hartz IV. Es sei allerdings nicht auszuschließen, dass Gerichte Ausländern aus den 17 EFA-Vertragsstaaten dennoch Sozialhilfe zusprechen könnten, erklärt das Ministerium. Katja Kipping, Ausschussvorsitzende von der Linkspartei, sagte der „Welt“: „Erst auf wiederholte Nachfrage der Opposition im Ausschuss hat die Bundesregierung eingestanden, dass für Arbeitssuchende ohne deutschen Pass zwar kein Anspruch auf Hartz IV, aber womöglich auf Sozialhilfe besteht.“ Das Pikante an diesem Vorgang, so Kipping: Für Hartz-Leistungen hätte der Bund bezahlen müssen, für Sozialhilfe sind die Kommunen zuständig. „Schwarz-Gelb schiebt also die finanziellen Folgen der Abschottungspolitik auf die Kommunen ab.“