Online-Zahlungsanbieter hat Button-Gesetz integriert. Einfache Einbindung des miniPay Kauf-Buttons in 2 Minuten als Komplettlösung.
Aachen, 07.08.2012 – Seit dem 1. August 2012 ist das sogenannte „Button-Gesetz“ in Kraft getreten, das für mehr verbraucherfreundliche Transparenz im Internet-Shopping sorgen soll. Unternehmen müssen klar, verständlich und vollständig über einen Vertrag oder Kaufabschluss informieren. Dafür müssen Internet-Shops ihre Bestellformulare und die dazugehörigen Buttons auf den aktuellen Stand bringen, gerade das letzte Dialogfenster zum wirksamen Abschluss des Kaufes muß den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die miniPay GmbH (www.minipay.de) hat in ihr Online-Zahlungssystem für digitale Inhalte, Waren und Dienstleistungen alle Anforderungen des neuen Gesetzes integriert und bietet für Shops einen gesetzeskonformen Kaufbutton als Komplettlösung.
„Der miniPay-Kaufbutton ist in der einfachsten Variante binnen zwei Minuten in den Shop eingebunden und sichert ein bequemes, günstiges und gesetzeskonformes Verkaufen im Internet“, verspricht Dr. Oliver Grün, Geschäftsführer von miniPay. Das Zahlungssystem miniPay bietet neben der Zahlungsabwicklung auf der Basis des Lastschriftverfahrens auch die Rechnungsstellung und ein Mahnwesen – auch für Kleinstbeträge – an.
Nach Angaben des Anbieters ist miniPay mit Transaktionsgebühren unter 20 Cent und einer Übernahme der kompletten Rücklastschriftgebühr im Falle einer Rücklastschrift einer der günstigststen Anbieter in Deutschland gerade für kleinere Beträge. Mit dem System können Zahlungen und Auslieferungen sowohl von digitalen Gütern wie Software, Games, Tickets oder Musik als auch normale Shopartikel, zeitbeschränkter Zugang zu Online-Inhalten oder sogar periodische Artikel wie Abonnements sowie Mitgliedschaften optimal abgewickelt werden.
Die miniPay GmbH (www.minipay.de) bietet ein innovatives und günstiges Online-Zahlungssystem für den Sofortkauf ohne oder mit Registrierung an. Das Micropayment-System basiert auf dem Online-Lastschriftverfahren und wird durch Rechnungserstellung, Inkasso und Mahnwesen ergänzt. Mit dem Zahlungssystem können digitale Inhalte, Waren und Dienste, auch mit wiederkehrenden Zahlungen, abgewickelt werden. Anwender des Zahlungssystems sind unter anderem die Stiftung Warentest, WEKA MEDIA, Mitfahrzentrale.de, 24-Stunden-Diät.de oder OnlineFussballmanager.de.
Weitere Informationen:
miniPay GmbH
Till Buchholz
Augustastr. 78
D-52070 Aachen
Telefon: 0049(0)241/1890554
E-Mail: tbuchholz@minipay.de
Internet: www.minipay.de