Millionen erwerbstätige Frauen müssen befürchten, im Alter arm zu werden. Gefährdet sind vor allem diejenigen mit einem jahrelangen Minijob. Ihre Rente wird nach heutigen Werten unter 200 Euro liegen.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Partei Die Linke hervor, die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt. 7,4 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Stelle auf 400-Euro-Basis, für die sie keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Davon waren Mitte 2011 knapp 4,65 Millionen Frauen. Gut zwei Drittel von ihnen haben ausschließlich diesen Minijob. Für die Altersabsicherung dieser Menschen hat das enorme Konsequenzen, da nur geringe Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung anfallen. Diese Beiträge, die seit 1999 fällig sind, zahlt meist nur der Arbeitgeber. Das Bundesarbeitsministerium hat nun ausgerechnet, was dies an Rente bringt. Danach erwirbt ein Minijobber, der ein Jahr lang tätig ist, eine monatliche Rente von 3,11 Euro. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte nur 139,95 Euro. Etwas besser sehen die Zahlen des Ministeriums aus, wenn der Minijobber den pauschalen Rentenbeitrag des Arbeitgebers in Höhe von 15 auf die derzeit geltenden 19,6 Prozent aufstockt. Nach 45 Versicherungsjahren beträgt der Rentenanspruch dann 182,70 Euro und mehr als vier Euro für ein Jahr. Diese Möglichkeit nehmen die Beschäftigten jedoch nur selten in Anspruch, obwohl sie damit auch Schutz bei Erwerbsminderung bekommen. So stockten bei den Frauen mit 400-Euro-Jobs 2010 nur 6,9 Prozent auf. Dieses Problem sieht auch die Regierungskoalition. Nach ihren Plänen sollen Minijobber künftig automatisch den Rentenbeitrag des Arbeitgebers aufstocken – es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Geringverdienern von 2013 an mit der Zuschussrente helfen. Davon würden auch Minijobber profitieren, sofern sie selbst Beiträge zahlen, genügend Versicherungsjahre vorweisen können und von 2014 an zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgen. Ihre Rentenansprüche würden sich dadurch auf etwa 365 Euro verdoppeln. Ohne andere Einkünfte wären sie dann auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen. Diese beträgt im Schnitt 688 Euro. Die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Yvonne Ploetz, sagte zu den Zahlen: „Die Altersvorsorge von Frauen bleibt alarmierend.“ Die Zuschussrente gebe „keine Entwarnung“. Die Kritik an der geringfügigen Beschäftigung hatte sich zuletzt deutlich verstärkt. Der DGB fordert eine Reform, zumal sich die Minijobs nicht als Brücke zu einem regulären Vollzeitjob entwickelt haben. Eine Sachverständigen-Kommission sprach sich im „Ersten Gleichstellungsbericht“ der Bundesregierung auch dafür aus, die Sonderstellung der Minijobs abzuschaffen. Dies lehnt die Bundesregierung ab. Die Koalition will die Verdienstgrenze sogar von 400 auf 450 Euro erhöhen. Das Arbeitsministerium warnte davor, die Zahlen überzubewerten. „Geringe Renten sind kein Indiz für geringe Gesamteinkommen im Alter“, schreiben die Beamten des Hauses von der Leyen und belegen dies mit Zahlen: Demnach betrug die Altersrente von Frauen im Durchschnitt 535 Euro. Da aber andere Einkünfte hinzukommen, liege das Nettogesamteinkommen von alleinstehenden Frauen im Alter bei 1.188 Euro. Rentner-Ehepaaren standen demnach sogar 2.248 Euro zur Verfügung.