In diesem Jahr 2014 starben 298 Menschen, am 17. Juli 2014 starb jedoch auch die Wahrheit, leider beginnen die Menschen erst langsam zu sehen wie die sogenannt „rechtsstaatlich“ westliche Welt wirklich ist!
Man mag sich an dieser Stelle fragen wieso starb die Wahrheit? Wieso sollte man sehen wie die sich selbst preisend „rechtsstaatlich“ westliche Welt wirklich ist? Die Antwort ist so klar wie das Wasser aus einem sauberen Brunnen, denn nachdem in den Überresten der Boeing 777 die Flugschreiber (Blackbox) der malaysischen Fluglinie „Malaysia Ariways“ gefunden wurden, hofften die Menschen auf die Wahrheit, zumindest hofften Sie aber auf Erklärungen Das nunmehr der Inhalt des Stimmenrekorders der Blackbox als „GEHEIM“ eingestuft wurde und NICHT veröffentlicht wird, zeigt der gesamten Menschheit nur das in den Aufzeichnungen des Stimmenrekorders die Wahrheit stecken muss, welche der Westen den Menschen ohne Grund vorenthalten will!
Wie eiskalt und vor allem pervertiert zynisch klingen vor diesem Hintergrund noch heute die Worte westlicher Nachrichtenagenturen, allen voran die nach Umsatz lechzenden Boulevardgazetten, welche nach dem MH17 Unglück in diesem Jahr 2014 – genau wie im Jahre 2003 (wo die Lügen von angeblichen Massenvernichtungswaffen des Irak verbreitetet wurden – (https://de.wikipedia.org/wiki/Begr%C3%BCndung_f%C3%BCr_den_Irakkrieg), sie sich auch diesmal offensichtlich nicht scheuten Lügen zu verbreiten und die pro-russischen Aktivisten des Abschusses und Todes von 298 Menschen bezichtigten. Es wird schwer sein der Welt zu erklären warum die Angehörigen der Toten nicht den des Stimmenrekorders der Blackbox von MH17 erfahren dürfen. Wer nichts zu verbergen hat muss auch nichts zur GEHEIMSACHE erklären. Die westliche Welt kennt nur eines, wer das sogenannt „staatliche Gewaltmonopol“ und die Wahrheit anzweifelt – sieht sich sehr schnell einer Anklage nach §80a des bundesdeutschen Strafgesetzbuches (StGB) konfrontiert – (http://dejure.org/gesetze/StGB/80a.html).
Das die deutsche Bundesregierung sich aktuell im Fall MH17 – selbst auf eine parlametarisch offizielle Anfrage, mit dem Hinweis auf die internationale „Chicagoer Konvention der International Civil Aviation Organisation“, herauszureden will, wonach die Veröffentlichung von Informationen einer beauftragt federführenden Flugunfalluntersuchungsbehörde, also im Fall MH17 (http://www.berlinertageszeitung.de/index.php/internationales/48-internationale-nachrichten/2692-mh17-bouevardgazetten-blabla-anstatt-fakten.html) der niederländischen Flugsicherheitsbehörde OVV obliegt, wird nicht verhindern das die Wahrheit eines Tages ans Licht kommt.
Wenn es allerdings noch einen Zweifel gab wer mit dem Streichholz am Pulverfass des Krieges – gegen den Frieden zündelt, der muss sich wie BERLINER TAGESZEITUNG – Berliner Tageblatt – Deutsche Tageszeitung nur fragen: „WER die Anweisung gab das die Aufzeichnungen des Stimmenrekorders von MH17 als „GEHEIM“ eingestuft werden?“