Merkel: Kindeswohl und Religionsfreiheit müssen abgewogen werden

dts_image_5338_tpqosmriji Merkel: Kindeswohl und Religionsfreiheit müssen abgewogen werden

Beschneidung nach jüdischem Brauch
Cheskel Dovid, Lizenz: dts-news.de/cc-by

Das Recht des Kindeswohls und die Religionsfreiheit müssen nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel „gegeneinander abgewogen werden“. Das sagte Merkel am Sonntag bei der Ratsversammlung des Zentralrats der Juden in Deutschland. „Der Respekt und die Lebbarkeit religiöser Rituale sind eben auch ein hohes Gut, denn Religionsfreiheit drückt sich natürlich auch darin aus, dass Religion ausgeübt und praktiziert werden kann“, sagte die Kanzlerin.

Deshalb habe die Bundesregierung ein Gesetz zum Thema Beschneidung vorgelegt, welches ihrer Meinung nach „ein ausgewogener Gesetzestext“ sei. Sie hoffe, dass es im Bundestag noch vor Weihnachten verabschiedet werden könne, so Merkel weiter. Das Thema der Zulässigkeit von Beschneidungen war relativ überraschend im Sommer auf die Agenda gerückt, nachdem das Landgericht Köln die Beschneidung eines Jungen aus nicht-medizinischen Gründen für unzulässig erklärt hatte. Das Wohl des Kindes stehe über der freien Religionsausübung, so die Richter.