Zum TV-Bericht, dass nun auch für die Sterbephase „Fallpauschalen“ gelten sollen
„Menschenverachtend und wirklichkeitsfremd“ nennt DGHS-Präsidentin Elke Baezner Pläne der Krankenkassen in Deutschland, die Sterbephase nur noch nach sog. „Fall-Pauschalen“ abzurechnen. Nach einem Bericht der Fernsehsendung „Report München“ vom 12. Februar 2013 im ARD-Abendprogramm sollen Aufenthalte von Schwerstkranken auf Palliativabteilungen nach Kriterien der „mittleren“ und maximal „obersten“ Verweildauer abgerechnet werden. „Wer also nicht schnell genug stirbt, müsste aus dem Krankenhaus entlassen werden. Das ist unfassbar“, sagt Elke Baezner.
Nach dem Fernsehbericht bedeutet die bundesweit geplante Regelung für manche Kliniken, dass die Palliativabteilungen nicht mehr kostendeckend geführt werden können. Dazu Baezner: „Zum einen dürfen Sterbende aus rein wirtschaftlichen Erwägungen nun nicht mehr bis zum Schluss im Krankenhaus gepflegt werden. Aber wenn Menschen vorzeitig und selbstbestimmt den (ärztlich) begleiteten Freitod wählen, werden sie ebenso wie die hilfswilligen Ärzte von Ärztekammern und Kirchen mit Sanktionsdrohungen und religiös begründeten moralischen Vorhaltungen daran gehindert.“
Baezner: „Gerade schwerstkranke und sterbende Menschen bedürfen der besonderen Fürsorge aller Verantwortlichen. Das müssen wir als Gesellschaft tragen.“ Um die notwendige bessere Kostendeckung zu erreichen, sollten die Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den Pflegenden vor Ort vernünftigere, der Situation angemessenere Schwerpunkte setzen. Hier klafft eine eklatante Lücke zwischen Theorie und Praxis“, so Baezner.
Nach Ansicht der DGHS sollte die Politik die Rahmenbedingungen so setzen, dass eine optimale Versorgung in der letzten Lebensphase, aber auch die Möglichkeit für echte Wahlfreiheit am Lebensende gegeben ist.
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. … damit das Leben bis zuletzt human bleibt!
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