Mit der UKS bestimmen Unternehmen die Rendite für ihre Pensionszusagen selbst
Köln, 16. Juli 2012******Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in Deutschland endgültig angekommen und hat sich auch bei mittleren bis kleinen Unternehmen inzwischen durchgesetzt und etabliert. Dabei hat die sogenannte Unterstützungskasse auf der Beliebtheitsskala der Versorgungsträger in den letzten Jahren den größten Sprung nach vorne gemacht, nicht zuletzt wegen der angeblich hohen Rendite. Jedoch haben die Unternehmen kaum Einfluss darauf, wie die Rendite vom Versorgungsträger erwirtschaftet wird. Eine Alternative bietet die UKS (= pauschaldotierte UnterstützungsKasse + Stiftung). Dabei handelt es sich nicht um die üblichen Gruppen-Unterstützungskassen, sondern um ein individuell für das Unternehmen eigens gegründetes externes und selbständiges Versorgungswerk in der Rechtsform einer Stiftung.
„Träger der in Vereinen organisierten Unterstützungskassen sind bzw. werden die Unternehmen, die für ihre Mitarbeiter eine betriebliche Altersversorgung einrichten wollen. Es gibt keine Begrenzungen, so dass Beiträge in beliebiger Höhe eingezahlt werden können. Der festgelegte Beitrag muss aber dauerhaft bis zum Ende der Laufzeit eingezahlt werden. Eine Reduzierung der Einzahlungen oder eine Verkürzung der Beitragszahlungsdauer ist nicht möglich. Als einer unter vielen Trägern des Vereins hat das einzelne Unternehmen wenig bis gar keinen Einfluss darauf, wie und in welcher Form die Unterstützungskasse für die zugesagte Versorgungsleistung die Rendite auf die eingezahlten Beiträge erwirtschaftet. Und eine Beteiligung der einzelnen Unternehmen als Vereinsträger an den erzielten Überschüssen ist auch nicht vorgesehen,“ erklärt Sascha Wiesmann, Vorstand der DRT Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung.
Die UKS – eine pauschaldotierte Unterstützungskasse in der Rechtsform einer Stiftung – ist als soziale Einrichtung eine steuerbefreite rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die eine betriebliche Altersversorgung gewährt. Die Steuerfreiheit wird durch den Zweck der betrieblichen Altersversorgung (soziale Einrichtung) gerechtfertigt.
Im Gegensatz zu den üblichen versicherungsgetragenen Unterstützungskassen besteht auch keine laufende Verpflichtung zur Dotierung durch den Arbeitgeber in die UKS. Vielmehr sind die Beiträge in die UKS freiwillig. Durch diese Freiwilligkeit können in guten Bilanzjahren die Dotierungshöchstgrenzen ausgenützt, in schlechten Jahren können sie reduziert oder ganz unterlassen werden. Der Unternehmer entscheidet selbst unter Beachtung der Höchstgrenzen des § 4d EStG (max. 2,5% p.a. der Versorgungszusage, für max. 8 Jahre), wann und in welcher Höhe Mittel zugeführt werden, d. h. es muss nicht jedes Jahr dotiert werden und es gibt kein Zeitlimit. Somit kann der Unternehmer flexibel auf die Gewinnsituation seines Unternehmens eingehen.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter (40 Jahre alt) bekommt eine Pensionszusage in Höhe von 100.000 EUR vom Arbeitgeber, die nach 27 mit dem 67. Lebensjahr fällig wird. Die Pensionszusage von 100.000 EUR entspricht etwa einer monatlichen Zusatzrente von rund 600 EUR (über 20 Jahre bei einer Kapitalverzinsung von 3 Prozent).
Der Mitarbeiter wandelt von seinem Bruttogehalt 100 EUR mtl. an Entgeltumwandung in die bAV bzw. in die Stiftung um, die effektiv aufgrund der Steuer- und SoZi-Vorteile den Mitarbeiter nur 50 EUR netto monatlich kosten. Auf die 27 Jahre gerechnet beträgt der Eigenaufwand 16.200 EUR.
Der Arbeitgeber leistet ebenfalls 100 EUR monatlich in die bAV – die sogenannte Zuwendung (§ 4 EStG). Das sind nach 27 Jahren 32.400 EUR. Auf Basis der Pensionszusage in Höhe von 100.000 EUR darf nun der Arbeitgeber zusätzlich sogenannte „Dotierungen“ (§ 4 EStG) in Höhe vom 8 x 2,5 % vom Zusagebetrag leisten (insgesamt 20%), also insgesamt 20.000 EUR. Diese Dotierung als auch die Zuwendung sind steuerlich begünstigte Betriebsausgaben für den Unternehmer.
Insgesamt leistet der Arbeitgeber über die Laufzeit der 27 Jahre den Bruttobetrag in Höhe von 59.031 EUR (inkl. Agiokosten). Tatsächlich sind es unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Steuereffekte und Ersparnisse aus nicht abgeführten SoZi-Kosten aber nur 33.222 EUR.
Zusammen wenden der Mitarbeiter und der Arbeitgeber nur einen Nettobetrag von 49.422 EUR auf, da Finanzamt insgesamt 42.009 EUR dazugibt.
Wenn nun das Kapital in der Stiftung mit 4 % verzinst wird, erreicht man in 27 Jahre einen Kapitalwert (steuerfrei) von rund 170.000 EUR. Davon bekommt der Mitarbeiter seine 100.000 EUR und in der Stiftung verbleiben 70.000 EUR, die dem Unternehmer zur Verfügung stehen. Den tatsächlichen Aufwendungen des Unternehmers in Höhe von 33.222 EUR steht ein Zugewinn von 70.000 EUR in der eigenen Stiftung gegenüber und das bei nur einem Mitarbeiter. Man kann sich leicht vorstellen, welche Beträge in der Stiftung realisiert werden können, wenn der Unternehmer 10, 20 oder 30 Mitarbeitern eine derartige Pensionszusage macht.
Damit verlagert sich durch die eigene UKS die Wertschöpfung des Unternehmers von der Unterstützungskasse in die unternehmereigene Stiftung mit dem Ergebnis, dass der Unternehmer als Stiftungsvorstand Liquidität gewinnt und über weitere Reserven und Möglichkeiten in der Stiftung verfügt. Der Unternehmer – unterstützt durch einen kompetenten Stiftungs-Beirat – entscheidet selbst über die Mittelverwendung für die Ausfinanzierung seiner bAV-Zusagen an seine Mitarbeiter im Unternehmen.
Ein weiterer Vorteil der UKS liegt in der Gestaltungsmöglichkeit der Gesamtkapitalauszahlung. Neben der Auszahlung der Pensionszusage können auch monatliche Ratenzahlungen, mietfreies Wohnen in einer von Unternehmen vom Kapital gekauften Wohnung oder sogar die Immobilienübertragung vereinbart werden.
„Über die eigene UKS hat der Unternehmer mehr Möglichkeiten, die Mitarbeitermotivation und Loyalität zu fördern, als nur durch ein vernünftiges Gehalt! Zudem sichert die UKS die Liquidität des Unternehmens, erhöht die stillen Reserven und den betriebswirtschaftlichen Gestaltungsraum, macht eine Aktivierung des Vermögens in der Bilanz überflüssig, entbindet den Unternehmer davon, Versorgungspflichten in der Firmenbilanz zu passivieren, verringert die Abhängigkeit von den Banken – und last but not least bleiben die Erträge des Vermögens in der UKS steuerfrei,“ so der DRT-Vorstand.
Über die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung
Die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung ist Spezialist für die Gründung und Verwaltung von Stiftungen. Neben einigen Publikums-Stiftungen konzipiert und verwaltet die Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung individuell auf den Stifter zugeschnittene Modelle sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, Vereine und Verbände. Die Deutsche Renten- Treuhand DRT Stiftung berät Stifter und gemeinnützige Organisationen. Sie unterstützt diese mit ihrem Dienstleistungsangebot bei der Errichtung, Konzeption und Verwaltung von Stiftungen.
Kontakt:
Deutsche Renten Treuhand DRT Stiftung
Sascha Wiesmann
Neusser Straße 384
50733 Köln
0221 715658-0
wiesmann@drt-stiftungen.de
http://www.drt-stiftungen.de
Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de