Damit es nach einer OP kein böses Erwachen gibt – Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal
Jede medizinische Behandlung und ganz besonders chirurgische Eingriffe sind für den Patienten mit immens hohen Risiken verbunden. Über Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal kann man sich vor Eingriffen sachkundig machen, was im Ernstfall zu beachten ist.
Man legt sein Wohlergehen, seine körperliche Unversehrtheit und unter Umständen sogar sein Leben in die (hoffentlich fachkundigen) Hände des behandelnden Arztes. Seine Diagnose, seine Therapie, seine Medikation und sein Fachwissen kann für den Patienten über Leben und Tod entscheiden.
Gerade ärztliche Fehlleistungen können darum verheerende Folgen für den Patienten bedeuten sowie seine Gesundheit nachhaltig schädigen, statt sie zu verbessern. Aus diesem Grund ist es für den Patienten wichtig zu wissen: es gibt Hilfe über die Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal.
Gerade das Medizinrecht öffnet behandelnden Ärzten nicht selten Tür und Tor, eigene Behandlungsfehler zu kaschieren. Gerade weil man als Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern in der Beweislast steht, sind Experten in der Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal gefordert, um keinen Schritt dem Zufall zu überlassen.
Die fachkundige und professionelle Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal sieht ihre Berufung darin, ursächliche Zusammenhänge in Bezug auf die Schädigung der Patientengesundheit und dem ärztlichen Fehlverhalten nachzuweisen.
Wie setzt man als Patient seine Rechte und Ansprüche effektiv durch?
Gerade die Opfer ärztlicher Behandlungsfehler haben ohne Hilfe fachkundige Medizinrechtsberatung massive Probleme, ihre ggf. berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Auch die Inanspruchnahme der unabhängigen Gutachterkommissionen, deren Aufgabe es ist, sich mit den Haftungsfragen rund um das Thema „Ärztefehler“ zu befassen, sollte nie ohne Medizinrechtsberatung erfolgen. Je früher die Fallübernahme durch die Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal durchgeführt wird, desto besser sind im Endeffekt die Aussichten, dass man als Patient zu seinem Recht gelangt.
Gerade dann, wenn die Gutachterkommission zur Einschätzung gelangt, es liegen ärztliche Behandlungsfehler vor und es geht darum, mit dem behandelnden Arzt sowie seiner Haftpflichtversicherung auf einen gemeinsamen Entschädigungsnenner zu kommen, sollte kein Patient sein Glück herausfordern, sondern gemeinsam mit der Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal dafür Sorge tragen, angemessen entschädigt zu werden. Ist eine gütliche Einigung nicht im Rahmen des Machbaren oder ist der vorgeschlagene Entschädigungsrahmen in einem unzumutbaren Bereich angesiedelt, wird die Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal für den geschädigten Patienten absolut unverzichtbar.
Medizinrechtliche Fragen gehören in professionelle Hände
Die Faustformel für sichere oder mögliche Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern muss zweifelsfrei lauten: Je früher die Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal in Anspruch genommen wird, desto größer sind die Chancen, angemessen entschädigt zu werden. Gerade hinsichtlich „Ärztepfusch“ sind die Folgen dieser Fehler nicht selten so weitreichend, dass es um dauerhafte Schadenersatzansprüche geht – zum Beispiel in den Fällen, wenn ein Patient nach dem Behandlungsfehler auf Permanentpflege angewiesen ist.
Medzinrechtliche Fachkompetenz und langjährige Erfahrung auf dem Terrain sichert dem betroffenen Patienten zu, dass er über die Medizinrechtsberatung in Siegen und Kreuztal nicht in doppelter Hinsicht zum Opfer wird – zum Opfer von Ärztefehlern und zum Opfer einer nicht zahlenden Versicherung.
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz
Fachanwalt für Versicherungsrecht (Bundesrepublik Deutschland)
Der akademische Grad „Dr. jur.“ ist Herrn Dr. jur. Christian Gerd Kotz in der Bundesrepublik Deutschland von dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg verliehen worden.
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