Medizinisch-Psychologische Untersuchung – Idiotentest-Fragen

Medizinisch-Psychologische Untersuchung Idiotentest-Fragen

Grund für eine medizinisch-psychologische Untersuchung

Die Notwendigkeit für Autofahrer, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, besser bekannt als Medizinisch-Psychologische Untersuchung oder auch „Idiotentest„, zu unterziehen, kann sich aus verschiedenen Gründen resultieren, die immer mit schweren und/oder wiederholten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zusammen hängen. Das Straßenverkehrsamt (StVA) erachtet diese Verstöße im Falle der Verhängung einer MPU als so gravierend, dass auf dem Wege der Einholung eines MPU-Begutachtungs in Erfahrung zu bringen versucht, ob der jeweilige Fahrer sich überhaupt zur Führung eines Kraftfahrzeugs eignet oder ob seine Teilnahme am Straßenverkehr in unverantwortlicher Weise die restlichen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei der Ersterteilung des Führerscheins wird Fahrern quasi ein Vertrauensbonus gewährt – die Vermögen zum verantwortungsvollen Verhalten im Straßenverkehr wird als vorhanden voraus gesetzt. Die MPU dient also nicht, wie es ihre umgangssprachliche Bezeichnung schätzen lassen könnte, dem Ausfiltern von Idioten, sondern von Verkehrsteilnehmern, deren charakterliche Eignung zum Führen eines Fahrezugs in Frage gestellt werden muss, wobei Fahrer durch die bei ihnen fest gestellten Auffälligkeiten ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr natürlich zunächst einmal selbst in Frage stellen.

Zu den wesentlichen Gr?nden für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung zählen:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss. Die Kompetenzsuntersuchung wird in diesen F?llen immer dann angeordnet werden, wenn der Fahrer entweder nicht zum ersten Mal wegen Alkohols am Steuer kennzeichnend wurde oder wenn seine Blutalkoholkonzentration so hoch ist, dass man nicht mehr von Fahrlässigkeit ausgehen kann (über 1,59 Promille). Liegt die Blutalkoholkonzentration im Grenzbereich zwischen 1,29 und 1,6 Promille, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Anweisung einer MPU nach eigenem Ermessen aussprechen. Und auch wenn die erlaubte Blutalkoholkonzentration für Fahrradfahrer etwas häher liegt – werden sie im Straßenverkehr mit mehr als 1,6 Promille erwischt, dann ist der Erwerb des Führerausweiss ohne positiven Medizinisch-Psychologische Untersuchung Untersuchung nicht mehr möglich.
  • Fahren unter Drogeneinfluss. Genau wie Alkohol erniedrigen natürlich auch Drogen die Fähigkeit zum Lenken eines Verkehrsmittels. Konnte dem Fahrer der Drogenkonsum nachgewiesen werden oder besteht ein begründeter Verdacht, dann wird der Führerschein eingezogen und ohne positive Fahreignungsbegutachtung nicht wieder heraus gegeben werden. Bei der „weichen Droge“ Cannabis wird man im Regelfall die rechtlichen Konsequenzen von der Regelmäßigkeit der Einnahme abhängig machen.
  • Straftaten können ebenfalls dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet und deren positives Lösung zur Vorbedingung für die Erteilung der Fahrerlaubnis machen. Dabei muss die Straftat in der Weise mit der Fahreignung in Zusammenhang stehen, dass sie den Verdacht begründet, der Straffällige verfüge über ein überdurchschnittlich hohes Aggressionspotential.
  • Punkte in Flensburg. Schwere Delikten werden mit Punkten im Register des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg bestraft. Erreicht ein Fahrer das Grenzwert von 18 Punkten, wird die Führerscheinstelle dem Fahrer die Fahrausweis für sechs Monate entziehen. Will er diesen nach den sechs Monaten zurück haben, muss er sich dem „Idiotentest“ unterziehen. Gleiches gilt für Fahrer, gegen die innerhalb eines Jahres zwei Mal ein Fahrverbot ausgesprochen werden musste.
    Fahrer sollten die Begutachtung der Fahreignung nicht als Strafe sondern als Chance begreifen, ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr durch eine veränderte Einstellung unter Beweis zu stellen.

Weitere Infos und Beratung:

BfK-MPU Führerscheinberattungsstelle:

http://www.bfk-mpu.de

Standort Hannover

BfK – Beratungsstelle für Kraftfahreignung

Fernroder Str. 9
30161 Hannover

Tel.: 0511/ 33 62 423
Fax: 0511/ 62 49 93

Mobil 0172/4103557

http://www.bfk-mpu.de/standorte-mpu/mpu-hannover.html

Standort Köln

BfK – Beratungsstelle für Kraftfahreignung

Neumarkt 1a
50667 Köln

Tel.: 0221/ 272 58 968
Fax: 0221/ 272 58 969

Mobil 0172/4103557

http://www.bfk-mpu.de/standorte-mpu/mpu-koeln.html

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