Im Skandal um französische Billig-Brustimplantate hat ein Gericht in Avignon den Versicherer des insolventen Herstellers PIP zu 4.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Das berichten französische Medien am Freitag. Der Richter gab damit der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingepflanzt worden war.
Eine Sprecherin der Allianz-Versicherung in Paris wollte die Angaben zum Urteil weder bestätigen noch dementieren. In Deutschland erstreckt sich der Silikon-Skandal über fast alle Bundesländer. Bis auf Brandenburg meldeten einer Umfrage zufolge alle übrigen Länder zumindest Einzelfälle. Zuletzt hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 25 gerissene Implantate der Firma PIP gemeldet.