Was bedeutet das neue Mediationsgesetz?
Pro Jahr wandern durchschnittlich eine halbe Millionen Klagen über die Schreibtische deutscher Arbeitsrichter. Dabei gäbe es für viele arbeitsrechtliche Konflikte eine Alternative: die Mediation. Sie bietet die Möglichkeit, den Streit außergerichtlich, schnell und vor allem einvernehmlich zu lösen. Denn bei Streitigkeiten im Unternehmen ist das Ziel, auch zukünftig zusammenarbeiten zu können. Das neue Mediations-Gesetz liefert jetzt für alle Beteiligten eine rechtliche Grundlage. Doch wann genau ist eine Mediation sinnvoll? Antworten auf diese Frage gibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Jetzt ist es soweit: Bundestag und Bundesrat haben sich endlich geeinigt. Demnächst wird das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ in Kraft treten. „Damit sind für die verschiedenen Varianten der Mediation und für die Alternativen zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung endlich auch rechtsverbindliche Grundlagen geschaffen worden“, betont Christine Lewetz, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Außerdem wurde damit auch die Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (Mediations-RL) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz stärkt die Mediation unter anderem dadurch, dass es die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch die Pflicht der Mediatoren zur Verschwiegenheit schützt. Für die Mediatoren selbst gelten jetzt zudem gesetzliche Mindestanforderungen.
Doch lassen sich alle Streitigkeiten mit einer Mediation lösen? Und: Wie genau läuft so eine außergerichtliche Schlichtung ab? Die D.A.S. Mediatorin berichtet von ihren Erfahrungen:
Wann ist eine Mediation sinnvoll?
Erfahrungsgemäß hat sich die Mediation besonders bewährt, wenn folgende Gesichtspunkte eine Rolle spielen: Eine langfristige Beziehung zwischen den Konfliktparteien sowie Termin- oder Kostendruck bei der Klärung des Streits. So kann ein Mediationsverfahren bei Konflikten im Unternehmen die Basis für eine weitere gute Zusammenarbeit der Streitparteien bereiten. Denn hier ist nicht unbedingt ein Urteil notwendig, sondern eine Lösung, mit der alle Beteiligten anschließend wieder miteinander leben bzw. arbeiten können. Auch wenn eine zeitnahe Lösung notwendig ist, hat die Mediation gegenüber einem sich oft lange hinziehenden gerichtlichen Verfahren Vorteile: Ein gemeinsamer Gesprächstermin ist meist schneller vereinbart, als ein Gerichtstermin – und die „schlaflosen Nächte“ während zahlloser Termine vor dem Richter kann man sich hoffentlich ersparen!
„Ebenfalls bewährt hat sich die Mediation als Alternative zu Gerichtsverfahren, deren Kosten- und Prozessrisiko schwer prognostiziert werden kann“, ergänzt Christine Lewetz. Auch eine hohe Komplexität der Streitmaterie oder grenzüberschreitende Konflikte lassen sich durch Gespräche, die von einem erfahrenen Mediator begleitet werden, oft besser lösen.
Mediation in der Praxis
Wie eine Mediation konkret abläuft, schildert die D.A.S. Expertin anhand eines Falles:
Ein Betriebsleiter merkte, dass einer seiner wichtigsten, langjährigen Mitarbeiter immer unzufriedener wurde. Bisher hatten beide ein gutes Verhältnis. Als Zeichen seiner Wertschätzung übertrug daher der Betriebsleiter seinem Angestellten einige umfangreiche Arbeitsaufträge, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erledigt sein mussten. Um ihm zeitlich mehr Freiraum zu schaffen, befreite ihn der Vorgesetzte von der Teilnahme an den regelmäßigen Teammeetings und der Mitarbeit an anderen Projekten. Trotz dieser Unterstützung zog sich der Mitarbeiter immer mehr zurück – darunter litt auch seine Arbeitsleistung. Ungeachtet mehrerer Gesprächsangebote seitens des Betriebsleiters blieb die Situation unverändert. Der Vorgesetzte dachte sogar an die Möglichkeit einer Kündigung.
„Als der Betriebsleiter bei uns anrief, um mit einem Anwalt über die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung zu sprechen, haben wir ihm zu einer Mediation geraten“, erinnert sich Christine Lewetz. Denn: „Eigentlich wollte er seinen Mitarbeiter gar nicht verlieren, er sah nur keinen Ausweg aus der Situation. In der Mediation stellte sich dann heraus, dass sich der Mitarbeiter gemobbt fühlte, da er nicht mehr zu den Besprechungen und zur Mitarbeit an anderen Projekten eingeladen wurde. Der Chef erklärt ihm, dass er ihn lediglich entlasten wollte, damit er seine Arbeit termingerecht abschließen kann. Das Ergebnis der Mediation: Der Betriebsleiter behält einen geschätzten Mitarbeiter; dieser wiederum ist froh, dass er von seinem Vorgesetzten unterstützt wird.
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