Magdeburg, 18.05.2022. Viele Immobilienkäufer interessieren sich bei der Suche für denkmalgeschützte Immobilien. Diese sind oft sehr ansehnlich, aber eben auch sanierungsbedürftig. Käufer müssen im Vorfeld also einiges beachten. „Der Aufwand für eine Immobilie mit Denkmalschutz kann durchaus lohnenswert sein. In diesem Segment findet man oft schöne Villen, Fachwerkhäuser oder Gutshöfe, die durch ihre alte Bauweise optisch punkten. Sie sind die klassischen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, da ihre besondere Bauweise für die Zukunft erhalten bleiben soll“, klären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg auf. Kauft man also eine solche Immobilie, gelten behördliche Bestimmungen, derer man sich bewusst sein sollte.
Immobilen mit historischem Wert
Denkmalgeschützte Immobilien werden je nach Bundesland unterschiedlich definiert. Grundsätzlich gilt die Formulierung für „schützenswerte Gebäude von historischem Wert“. So spielt aber nicht immer das Alter der Immobilie zwangsläufig eine übergeordnete Rolle, sondern auch der künstlerische oder wissenschaftliche Aspekt. Anhand der sogenannten Denkmalliste kann man sehen, welche Immobilien unter Denkmalschutz fallen. „Viele Immobilienkäufer verbinden Denkmalimmobilien eher mit negativen Aspekten von Aufwand, Auflagen, Renovierungen und Eingeschränktheit. Vor allem die Aspekte der erforderlichen Sanierung und Renovierung sollten nicht unterschätzt werden. Hierfür sollte man unbedingt einen unabhängigen Gutachter vor dem Kauf der Immobilie beauftragen“, rät die MCM Investor Management AG. Diese können am besten beurteilen, in welchem Zustand sich eine Immobilie befindet und welche Kosten hier auf Immobilienkäufer zukommen.
Staatliche Förderung
Was viele jedoch nicht wissen: Eine staatliche Förderung ist in den meisten Fällen vorgesehen. Diese Förderung kann dann verwendet werden für verrostete Leitungen, Schimmelbefall und andere Schäden an der Bausubstanz. Eigentümer müssen aber darauf achten, diese Mängel unter Einhaltung der Regelungen der Denkmalschutzbehörde zu beseitigen. Das hängt auch vom Grad des Denkmalschutzes ab. Zu schützende Elemente sind dabei oft die Fassade, Türen, Fenstern, Fensterläden oder Wand- und Deckenverkleidungen sowie alle Elemente der Statik. Es geht um alle Teile der Immobilie, welche „die Aussagekraft des denkmalgeschützten Hauses beeinträchtigen“.
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