MCM Investor Management AG über die neue Grundsteuer

Logo_mcm_management-3 MCM Investor Management AG über die neue GrundsteuerMagdeburg, 30.06.2022. Ab dem 1. Juli kommt eine neue Grundsteuer. Immobilieneigentümer können unter Umständen hier viel Geld sparen, denn die Grundsteuer wird ab morgen neu berechnet. So haben Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer bis spätestens Ende Oktober 2022 eine zweite Steuererklärung abzugeben. „Immobilieneigentümer können ab Juli eine Feststellungserklärung elektronisch über das Steuersystem Elster einreichen. Hier müssen sie Angaben machen zum Baujahr, Wohnfläche und Bodenrichtwertihrer Immobilie. Die Daten können je nach Bundesland variieren. Bislang ist noch offen, welche jeweiligen Beträge im Zuge der Grundsteuer-Neuregelung ab Januar 2025 anfallen. Fakt ist, dass viele Immobilieneigentümer Extrakosten vermeiden können. Die Feststellungerklärung zur neuen Grundsteuer können Bürgerinnen und Bürger dann selbst abgeben“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.

Feststellungserklärung ab Juli 2022

Immobilieneigentümer müssen keine kostenpflichtigen Dienste von Steuerberatern in Anspruch nehmen, was auch der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiF) bestätigt. Die Idee hinter der neuen Grundsteuer ist, dass die Behörden bebaute und unbebaute Grundstücke neu bewerten müssen. So muss im Sommer 2022 beim Fiskus eine einmalige Feststellungserklärung für das Finanzamt abgegeben werden. Man kann die Datenübermittlung problemlos selber übermitteln, dafür muss man aber die nötigen Daten parat haben. Natürlich kann man sich auch Hilfe durch eine Steuerberatung suchen. Je nach Bundesland können die Anforderungen variieren. Vor allem Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen nutzen andere Daten.

Angaben für das Finanzamt

„Prinzipiell muss immer das Baujahr, die Grundstückdetails (Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Grundbuchblatt, Lage, Eigentümer), die Grundstücks- und Wohnfläche, die Gebäudeart (z.B. Ein- oder Mehrfamilienhaus), Anzahl der Wohnungen, der Bodenrichtwert und die Anzahl Garagenstellplätze angegeben werden. Die meisten Daten finden Immobilienbesitzer im Kaufvertrag, in Bauunterlagen oder in der Teilungserklärung“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.

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