Wenn man eine gemeinsame Immobilie besitzt und sich scheiden lässt, ist dies oft ein komplizierter Prozess. Die MCM Investor Management AG gibt Tipps, wie man hohe Wertverluste bei Immobilien vermeiden kann.
Magdeburg, 21.04.2020. „Scheitert eine Ehe, stellt sich oft die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Denn ein Haus oder eine gemeinsame Eigentumswohnung ist eine der größten und teuersten Anschaffungen des Lebens. Oft nehmen Paare ein gemeinsames Darlehen auf, um ihren Traum von den gemeinsamen vier Wänden zu verwirklichen. Ruinöse Folgen für den Wert der Immobilie im Fall einer Trennung lassen sich aber vermeiden“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.
Wie das Statistische Bundesamt ermittelte, stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2018 mit rund 449.000 auf ein Rekordniveau, wie es in den 90er-Jahren der Fall war. Unterdessen sank die Zahl der Scheidungen mit rund 148.000. Trotzdem scheitert laut Studie immer noch jede dritte Ehe hierzulande. Zu einer Trennung gehört auch die Verständigung über die Finanzen: Schließlich besitzen Paare in Deutschland dreimal häufiger eine eigene Immobilien im Vergleich zu Singles.
„Hinsichtlich der Immobilie geht es darum zu klären, was mit den gemeinsamen Schulden und mit dem gemeinsamen Vermögen passiert. Komplizierter ist es natürlich auch, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Schlussendlich haftet aber die Person, die den Vertrag mit der Bank unterzeichnet hat. Natürlich gibt es auch viele Fälle, wo beide Partner ihre Unterschrift unter den Kreditvertrag gesetzt haben. In diesem Fall haften beide in voller Höhe, selbst wenn die Ehe bereits offiziell annulliert wurde“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg.
Unterdessen betonen die Immobilienexperten auch, dass der Partner, der aus der Immobilie auszieht, weiterhin für die Tilgung des Kredits in die Verantwortung genommen wird. „Die in der Immobilie verbliebene Person zahlt üblicherweise eine Miete. Bevor die Scheidung eingereicht wird, sollten die Partner sich idealerweise einig sein, was mit dem Immobilieneigentum passieren soll. Ohne Einigung ist es nicht selten zu Zwangsversteigerungen gekommen. Für den Verkauf ist immer die Einwilligung des Partner erforderlich“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.