Auch in diesem Jahr können Bauherren und Eigentümer sparen, indem sie Förderungen in Anspruch nehmen.
Magdeburg, 15.01.2021. „Wer auch in diesem Jahr Förderungen in Anspruch nehmen will, hat viele Möglichkeiten als Bauherr*in oder Eigentümer*in. Das gilt nicht nur beim Neubau, sondern bereits, wenn man die Immobilie umbauen möchte und energetisch sanieren will. Beim Kauf einer neuen Immobilie kann man auch Unterstützung erhalten“, erklärt die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Unter anderen bietet die Förderbank KfW Kredite an, aber es gibt auch Wohnriester und individuelle Fördermittel der jeweiligen Länder und Kommunen hinzu. Einige Förderungen beinhalten Einkommens- und Altersgrenzen“, fügt die MCM Investor hinzu.
„Wer plant, zu bauen, sollte sich nach den gegebenen Möglichkeiten erkundigen. Um Förderungen zu erhalten, muss man diese vor Baubeginn oder Immobilienkauf beantragen. Förderungen beinhalten staatliche Zuschüsse und Steuervorteile sowie günstigere Zinsen.“ Seit dem 1. Januar 2021 gilt hierzulande die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche die Förderungen bündelt und man so Geld für mehrere Maßnahmen beantragen kann. Das macht die energetischen Sanierungsmaßnahmen besonders interessant. Des Weiteren können Eigentümer und Hauskäufer Fördermittel für Investitionen in erneuerbare Energien beantragen. Dafür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
„Ein besonders wichtiger Bereich, der mehr Förderungen erhält, ist der altersgerechte Umbau sowie Einbruchschutz. Hier geht es in aller erster Linie um Sicherheit. Die KfW-Bank fördert diese beiden Vorhaben. Schließlich geht es darum, dass soviel Menschen wie nur möglich finanziell in der Lage sein sollen, ihre Immobilie barriereärmer und sicherer zu gestalten“, betont die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend und gibt einen abschließenden Tipp: Die Fördertöpfe leeren sich nämlich schnell und die Mittel sollten direkt zu Beginn des Jahres beantragt werden, um Planungssicherheit zu haben. Familien können außerdem noch bis 31. März 2021 Baukindergeld beantragen, solange Kaufvertrag und Baugenehmigung vorliegen – die Frist wurde verlängert.