Im sogenannten „Maskenmann-Prozess“ ist der geständige Kindermörder Martin N. zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.
Im sogenannten „Maskenmann-Prozess“ ist der geständige Kindermörder Martin N. zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die dts Nachrichtenagentur sendet in Kürze weitere Details.