Markus Gildner: Baurecht wertrelevant für eine Immobilie?

Der Euro verliert täglich an Wert. Millionen von Deutschen denken über den Erwerb von Immobilien nach. Es stellt sich die Frage der Werthaltigkeit und inwieweit die Immoblie auch nach Jahren zu einem höheren Preis veräussert werden kann. Baurechtliche Belange wie Bebauungsplan und seine wesentlichen Festsetzungen können den Wert einer Immobilie maßgeblich beeinflussen.

Erwirbt man beispielsweise ein Einfamilienwohnhaus älteren Baujahrs in einem grossen Grundstück, so kann es durchaus werttreibend sein, wenn auf diesem Grundstück eine weitere Bebauung möglich ist.

Ausschlaggebend dafür sind die Festsetzungen des Bebauungsplans.

Es stellt sich die Frage inwieweit Baufenster existieren, die GFZ und GRZ noch weiteres Potential aufweisen und am Ende die Baubehörde, samt Bauausschuss willens sind einer Abweichung oder gar Befreiung vom Bebauungsplan zuzustimmen.

Sehr dankbar erweisen sich immer wieder Liegenschaften in einem sog. § 34 (BauGB) Gebiet.

§ 34 BauGB ist die maßgebende, in Deutschland bundesweit gültige Vorschrift für Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, also außerhalb von Bebauungsplangebieten. Das wichtigste Prinzip dieser Vorschrift ist das Einfügungsgebot.

Wenn die grundsätzliche Feststellung getroffen ist, dass Baurecht besteht und die Erschließung (Verkehrsanschluss, Wasser, Abwasser, Energie) gesichert ist, prüft die Baubehörde, ob sich das Bauvorhaben im Sinne des §34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt. Der dabei zu prüfende Sachverhalt ist den meisten Laien und oft auch vielen Architekten nicht ganz klar. Die Begriffe “nähere Umgebung” und “einfügen” sind nicht eindeutig geklärt und können nur mit Hilfe der umfangreichen Kommentierungen neingegrenzt werden.

Erfahrungsgemäß ist es aber so, daß der Bürgermeister und die Gemeindevertreter ein wichtiger Anlaufpunkt in dieser Sache sind. Denn letztendlich entscheidet der Bauausschuss, ob sich eine geplante Neubebauung in die umgebende Bebauung einfügt oder nicht. Ist es der Gemeinde sehr daran gelegen einem bestimmten Ortsteil neues Leben einzuhauchen, wird man sich sehr offen zeigen für gefällige Eingabeplanungen.

Unterm Strich ist es so, je grösser der Spielraum für eine zusätzliche Bebauung von Grundstücken, umso werthaltiger die Immobilie und ein Garant für weitere Wertentwicklung in der Zukunft, auch wenn man moementan nicht bauen möchte sondern einfach nur Wohnen.

Mehr Informationen erhalten Sie unter: http://markus-gildner.com/2012/07/26/markus-gildner-wie-weit-sind-baurechtliche-belange-wertrelevant-fur-eine-immobilie/