ARAG Experten über das Hebammenreformgesetz
Während die Geburtenraten in Deutschland seit Jahren steigen, stagniert die Zahl der Hebammen. Geringer Verdienst, extreme Arbeitsbedingungen, teure Haftpflichtprämien – insbesondere für freiberufliche Geburtshelfer ist der Traumjob immer weniger der Traum von einem Job. Gleichzeitig haben Schwangere von Beginn an ein Recht auf eine Hebamme. Doch bei diesem Ungleichgewicht wird die Suche nach einem Geburtsprofi zu einer echten Herausforderung. Das Hebammenreformgesetz sollte dies ändern. Seit 1. Januar ist es in Kraft. Ob es schon Wirkung gezeigt hat, wissen die ARAG Experten.
Kleiner Faktencheck
Während die Zahl der Geburten in Deutschland laut Statistischem Bundesamt von 2015 bis 2017 um etwa 50.000 Geburten angestiegen ist, stagniert die Zahl der Hebammen und Entbindungshelfer bei 24.000. Dadurch sinkt nicht nur die Zahl der Krankenhäuser, die Entbindungen durchführen, drastisch. (Laut Destatis musste seit 1991 mehr als die Hälfte der 1.186 Kliniken schließen). Die Folge: Überlastete Hebammen und sich weiter verschärfende Arbeitsbedingungen.
Hebammenreformgesetz
Um den Beruf Hebamme wieder zum Traumberuf zu machen, wurde die Ausbildung im Rahmen des Hebammenreformgesetzes neugestaltet. Mit dieser Ausbildungsreform ist Deutschland als eines der letzten europäischen Länder einer Richtlinie der Europäischen Union nachgekommen. Seit Anfang Januar 2020 werden in diesem Rahmen angehende Hebammen in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet. Praktische Erfahrungen können die Studenten im Krankenhaus, bei einer freiberuflichen Hebamme oder in einem Geburtshaus sammeln.
Zugangsvoraussetzungen
Wer Hebamme oder Entbindungshelfer werden will, muss eine zwölfjährige allgemeine Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf nachweisen. Das duale Studium dauert mindestens sechs und höchstens acht Semester. Es ersetzt die Ausbildung an Hebammenschulen, die bis 2022 noch möglich bleibt. Abschluss des Studiums ist ein Bachelor und eine staatliche Prüfung. Erst nach erfolgreichem Abschluss darf die Berufsbezeichnung „Hebamme“ geführt werden. Während des gesamten Studiums erhalten Hebammen eine Vergütung.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/auf-ins-leben/geburt/mehr-als-eine-berufung-hebamme/
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