Magazin: Textilunternehmen wollen Strompreisaufschlag nicht zahlen

Der von der Bundesregierung festgelegte Strompreisaufschlag zur Förderung erneuerbarer Energien wird zu einem Fall für das Bundesverfassungsgericht. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtet, hätten sich mehrere Unternehmen aus der Textilindustrie entschlossen, die Zahlung der sogenannten EEG-Umlage zu verweigern. Mit ihrem Boykott wollen sie dafür sorgen, dass sich das Verfassungsgericht mit dem Ökostromzuschlag befasst.

Die Unternehmen stützen sich auf ein neues Gutachten des Regensburger Professors Gerrit Manssen, das der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie in Auftrag gegeben hat. Demnach bestünden „ganz erhebliche Zweifel“, ob das derzeitige Fördersystem für Solar-, Wind- oder Wasserkraftanlagen verfassungskonform sei. Es handle sich um eine unzulässige Sonderabgabe. Sein Mechanismus sei mit dem Kohlepfennig vergleichbar, den das Gericht bereits 1994 für verfassungswidrig erklärt hatte. Der Ökostromzuschlag beträgt derzeit 3,59 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde Strom. Er belastet eine Durchschnittsfamilie mit etwa 120 Euro im Jahr.