Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat einem Medienbericht zufolge verhindert, dass auch Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Genuss des Ehegattensplittings kommen. In der vergangenen Woche habe der CDU-Mann laut einem Vorabbericht des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ bei der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern seinen Vorbehalt gegen die Regelung eingelegt. Damit hebelt er eine Vereinbarung aus, auf die sich die für Steuern zuständigen Spitzenbeamten der Länder und der obersten Finanzbehörden des Bundes Anfang März geeinigt hatten.
Rund 25.000 Lebenspartnerschaften sollten auf diese Weise vorläufig Rechtsschutz bekommen, bis das Bundesverfassungsgericht die Frage endgültig entschieden hat. Die Karlsruher Richter werden voraussichtlich im nächsten Jahr ihr Urteil verkünden. In einem internen Vermerk begründen Schäubles Mitarbeiter ihre Ablehnung damit, dass die neue Regel „die Argumentationslinie des Ministeriums in den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren schwächen“ könne. Oppositionspolitiker sind über den Schritt empört. „Schäuble muss seinen ideologischen Widerstand aufgeben“, sagt Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, „die Gleichstellung von schwulen Bürgern und lesbischen Bürgerinnen bei der Einkommensteuer ist verfassungsrechtlich geboten.“